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dotEU

Dienstag, 31. Januar 2006

familynames.eu

EURid hat eine Erklärung zu den Nachweisen bei der Anmeldung von Familiennamen in der Sunrise Phase 2 der Einführung der dotEU abgegeben:
How to apply for a family name claiming prior rights
30 Jan 2006


How to treat family names when it comes to prior rights seems to cause a lot of questions and confusion. Like any other prior right the applicant has to show that the name has a legal protection in a member state. The legal situation for family names differs between countries. So, a referral to an applicable law is needed. If you are claiming a family name as a prior right, this falls under the category “other prior rights”.

You may consider that a family name sometimes also is used as a company name, trade name or business identifier. If so you can apply in those categories instead. Still documentary evidence proving the protection of the name is needed during Sunrise.

See section 17 about Family names in the Sunrise rules, which you can find on our web site in the download section.
Bringt das Licht ins Dunkel? Ein schwaches. Man kann es wohl so lesen: Für Anmelder mit Sitz in Deutschland reicht der Hinweis auf den Schutz von § 12 BGB aus. – Ob es wirklich ausreicht?

Donnerstag, 26. Januar 2006

familienname.eu

Und weiter geht's mit dotEU-Themen:

Auf Markenbusiness.com findet sich ein schöner Artikel zum Thema, welche Anforderungen an den Nachweis bei der Anmeldung eines Familiennamens als .eu-Domain zur Sunrise Phase 2 (Beginn am 07.02.2006) zu erbringen sind.

Vielen Dank für die Bestätigung meiner bisherigen Erkenntnisse, denn:
Nichts genaues weiss man nicht!

Was EURid und PwC da machen ist peinlich. Vor einigen Wochen Monaten hieß es, PwC werde dazu Stellung nehmen. Bisher ist auch weiter nichts geschehen.

Darum gilt für Interessenten, die Ihren Famileinnamen als älteres Recht in der Sunrise 2 für eine .eu-Domain zur Anmeldung bringen wollen:
Sie müssen sich also überlegen, ob Ihnen die besseren Chancen einer Zuteilung der Domain die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period wert sind.
(Zitat von der Firma Knipp.)

40 Tage sind 40 Tage

Und das gilt auch für PwC!

Im letzten Newsletter (#4) von EURid, der Verwaltung von dotEU, heißt es am Ende der Liste der 10 häufigsten Fehler bei der Anmeldung von dotEU-Domains in der Sunrise Phase I:
40 days are 40 days are 40 days

The timeframe for sending in documentary evidence is 40 days after the application is registered. That means that the documentary evidence should have arrived within 40 days. Not be sent within 40 days.
Eine ausreichende Frist, sollte man meinen. Doch nicht alle Anmelder schaffen es, sie einzuhalten.

Bekanntermaßen arbeitet PricewaterhouseCoopers (PwC) als Validation Agent für EURid. Der Validation Agent prüft unter anderem, ob die Nachweisdokumente vom Anmelder fristwahrend eingereicht werden. 40 Tage sind und bleiben da 40 Tage.

Und es ist PwC hoch anzurechnen, dass man sich selber daran hält: Wenn man für die Übersendung der Nachweisdokumente für die Domain PwC länger als 40 Tage braucht, ist man erst mal aus dem Rennen. PwC hat den ersten Rang als Bewerber für die Domain pwc.eu verloren und steht jetzt seit 24.01.2006 auf Rang 4, nachdem man eine weitere Anmeldung abgeschickt hat.

Zu finden im Whois-Verzeichnis von EURid. Einfach die Buchstaben "pwc" in die Suchmaske eingeben; suchen lassen; den Abfragecode eingeben und "return" drücken.

schweiz.eu

Ein österreichischer Domainprovider hat sich in der .eu-Sunrise Period für die Domain schweiz.eu angemeldet. Soweit er bei der Einreichung der Nachweisdokumente keinen Formfehler macht, wird er die Domain wohl auch bekommen.

Erst am 14.12.2005 meldete er die Wort-/Bildmarke Schweiz beim Benelux Trademarks Office an; am 16.12.2005 war die Marke eingetragen. Noch am selben Tag erfolgte die Sunrise-Anmeldung bei EURid, der Vergabestelle für .eu-Domains.

Der Geschäftsführer, Sebastian Röthler, des Internetprovider meint in einer Pressemitteilung, man habe sich kurzfristig dazu entschlossen, die Domain anzumelden, da sie niemand haben wollte.

Info via openpr.de.

Mittwoch, 7. Dezember 2005

Provider-PIs

Aber nicht nur EURid war heute mitteilungsfreudig, auch die beiden großen deutschen Provider haben etwas zur dotEU-Sunrise Phase 1 zu sagen. Schlund war zufrieden.

Die Pressemitteilung von Strato ist noch nicht online, wurde aber per eMail versandt. Die Headline lautet:
Neue .eu-Domains: Erfolgreicher und reibungsloser Start der Registrierungsphase bei STRATO

EURid Pressemitteilung

So, das war es also. Die erste Sunrise Phase hat ihren Höhepunkt überwunden, die Server sind ncht zusammengeklappt, alles im grünen Bereich.

EURid hat eine Pressemitteilung online gestellt:
[…]TOTALS

At 11:15:00, we had received 40.503 applications (> 40/second with peaks of >60/second).
At 12:00:00, we counted more than 80.000 applications (>23/second).
AT 13:55:00, we counted 95.370 applications.[…]

dotEU-Sunrise

Bisher läuft die Einspeisung der Daten bei EURid einwandfrei. Eine eMail wird von Seiten EURid mit Eingang der Daten generiert und an den Besteller unverzüglich weitergeleitet.

Die in der eMail vorhandenen Links sind derzeit jedoch noch nicht abrufbar, da die Server von EURid zur Zeit Schwerstarbeit leisten und sich nicht mit Kleinkram abgeben.

dotEU

Heute beginnt die Sunrise Period von dotEU. Fachleute rechnen mit lediglich 50.000 bis 60.000 Anmeldungen in der 1. Phase der Sunrise Period, die Inhabern von eingetragenen Marken und Öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit der Domainanmeldung gewährt.

Das sollte noch nicht dazu führen, die Rechner in Brüssel Schachmatt zu setzen. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen.

Mittwoch, 9. November 2005

Papierkram dotEU

Kleiner Scherz am Rande.

Die Unterlagen für die Anmeldung eines früheren Rechts im Rahmen der Sunrise Period für dotEU müssen in einer Sprache an den Valitation Agent PwC gereicht werden. Also entweder alles (Markeneintrag und sonstige Belege) auf deutsch, oder französisch, oder englisch, oder eine der anderen 25 Ländersprachen der EU-Mitglieder.

Ähem. Der Annex 2 (.pdf), in dem die Lizenzvergabe eines Rechtes bestätigt wird, gibt es derzeit nur auf englisch. Dieses Blatt muss aber auch in der jeweils gewählten Sprache eingereicht werden.

EURid versichert, sämtliche Sprachversionen rechtzeitig online zu stellen. Also liebe Anmelder, die Lizenzbestätigung noch nicht ausfüllen, solange die gewählte Sprachversion noch nicht zu haben ist.

(Was das soll, versteht wieder niemand, aber als sicher gilt: legt man nicht die korrekte Sprachversion den Unterlagen bei, dann ist man draußen und bekommt seine Domain nicht! – Hingegen heißt es bei EURid, man könne zusätzlich zur korrekten Sprachversion auch noch die englische Fassung beifügen. Bitte? Was soll das denn? Da wird der Validation Agent aber kirre bei.)

Dienstag, 8. November 2005

Nix Neues

Mit Acrobat lässt sich das Dokument sauber öffnen. Kollegen, die leider alle mit PCs arbeiten, teilen mit, sie hätten ebenfalls Schwierigkeiten mit der .pdf.

Der Newsletter enthält nichts Neues. Eine Guidline ist er sicher nicht. Das Design ist bräsig. Wieder sind ordentlich Energieen in Nichts investiert worden. Wann fangen die eigentlich mal an, ordentliche Arbeit zu leisten? (Nur ganz nebenbei und unter uns, und ja nicht weitersagen!, am 07.12.2005 bricht bei EURid das Chaos aus und wird ca. 6 (sechs) Monate andauern, nichts wird funktionieren, nichts wird passieren. Aber die Registrare sollen es dann gewesen sein.)

Für einige Leser ist vielleicht das ein oder andere Detail von Interesse, wie zum Beispiel folgendes zum Papier, auf welchem man sein »früheres Recht« belegen muss:
S u b m i s s i o n i n p a p e r
Due to the handling procedure the documents must be submitted in a special format. The size must be DIN A4 (29.7 x 21 cm) or letter (27.94 cm x 21.59 cm), they cannot be folded, stapled or glued and the documents must be clearly readable.
Was nach wie vor fehlt, ist die Stellungnahme von PwC zu den Familiennamen.

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