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Dienstag, 27. Februar 2007

test24.de

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 08.02.2007, Az.: 3 U 109/06) hat die Klage der Stiftung Warentest auf Unterlassung der Nutzung der Domain test24.de zurückgewiesen. Der Domain-Inhaber hatte die Domain bei Sedo geparkt und bot sie zum Verkauf an.

Das Urteil findet man beim Kollegen Boris Hoeller.

Donnerstag, 22. Februar 2007

aida.de vs. aidu.de

Der Kollege, Herr RA Dominik Boecker teilt mit, dass die Entscheidung aida.de vs. aidu.de des LG Köln mittlerweile im Volltext vorliegt.

Das Gericht sah hier eine Kennzeichenrechtsverletzung der Beklagten, die Inhaberin der Domain aidu.de ist, auf der sie den Begriff AIDU zahlreich im Zusammenhang mit Reisereservierungen und -buchungen nutzte.

Donnerstag, 15. Februar 2007

Betriebsausgaben und Domains

Der Bundesfinanzhof hat über die Frage der Veranlagung von gekauften Domains entschieden (Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05), und kommt zu dem Ergebnis: der Kaufpreis für eine Domain kann erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.
Via

lotto-betrug.de

Ebenfalls beim Kollegen Dr. Bahr findet man die Entscheidung zu lotto-betrug.de vom OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.01.2007, Az.: 11 W 25/06). Das leitet keine wahre oder unwahre Tatsachenbehauptung aus der reinen Domain-Bezeichnung her.

Montag, 29. Januar 2007

LG Hamburg wider Treuhand-Domains

Im Vorfeld der Verhandlung zum Fall grundke.de (OLG Celle, Urteil vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03) am 08.02.2007 vor dem Bundesgerichtshof, meldet Rechtsanwalt Moebius eine weitere Entscheidung zur Frage von treuhänderisch registrierten Domains:
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Domainregistrierung für Dritte hat sich das Landgericht Hamburg in einem weiteren Fall der Meinung angeschlossen, daß der Treuhänder, der als Nichtnamensträger für einen Dritten, der Namensträger ist, eine Domain registriert hat, aus der Gestattung des Namensträgers keine Rechte herleiten kann und somit unrechtmäßiger Inhaber der Domain ist:
Die Entscheidung, die jetzt rechtskräftig geworden ist, traf das LG Hamburg (Urteil vom 23.06.2006, Az.: 324 O 601/05 – .pdf)

Dienstag, 16. Januar 2007

rechtsanwalt.info

Eine schöne Juristengeschichte gibt es bei haerting.de über den Streit zweier Juristen um die Domain rechtsanwalt.info, den die WIPO entscheiden musste.

Mehr dazu gibt es im kommenden Domain-Newsletter: Da gibt es einige Entscheidungen Deutscher Gerichte, die man beim Streit alte Domain vs. neue Marke ins Gespräch bringen kann.

Ach ja, und einer der Beteiligten ist bereits bestens in der Presse positioniert.

Freitag, 5. Januar 2007

deutsches-handwerk.de

Und wieder eine Entscheidung, vorgestellt von aufrecht.de:

Das hOLG Hamburg (Urteil vom 15.11.2006, Az.: 5 U 185/05) hat sich mit der Bezeichnung »Deutsches Handwerk« und der entsprechenden .de-Domain rumgeschlagen:
Die Verwendung der Bezeichnung "Deutsches-Handwerk.de" kann rechtlich erhebliche Teile des Verkehrs darüber in die Irre führen, dass es sich hierbei um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen Organisation des Deutschen Handwerks handelt.

Freitag, 29. Dezember 2006

Champagner.de in Berufung

In dem Rechtsstreit um die Domain champagner.de hat die Klägerin, nachdem sie in 1. Instanz vor dem LG Hamburg verloren hat, am 21.12.2006 Berufung eingelegt. Die Sache wird unter dem Aktenzeichen 5 U 233/06 beim hOLG Hamburg geführt.

Montag, 11. Dezember 2006

kinski-klaus.de

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 277/03) im Streit um die Domain kinski-klaus.de veröffentlicht.

(Sollte der Link zur Entscheidung, einem .pdf-Download, unter dem Link nicht angezeigt werden, einfach die Suche links auf der Seite des BGH nutzen, das Aktenzeichen eingeben und dann kommt das Suchergebnis. – Der BGH macht es einem nicht ganz einfach.)

Mittwoch, 22. November 2006

champagner.de [UpDate2]

Gestern wurde vor dem BGH Landgericht Hamburg der Rechtsstreit über die Domain champagner.de verhandelt. Das Gericht scheint nach ersten Erkenntnissen die Revision der Klägerin eine erneute Klage, diesmal gegen den neuen Inhaber der Domain, zurückzuweisen. Weder muss der Inhaber der Domain champagner.de deren Nutzung unterlassen noch auch die Domain auf die Klägerin transferieren.

Der Inhaber der Domain champagner.de, der die Domain vor einem Jahr gekauft hatte, wird von Seiten des Champagnerverband vor dem LG Hamburg verklagt. Der Champagnerverband nimmt Anstoß daran, dass die Seite geparkt wurde und zwei der avisierten Links auf eBay-Versteigerungen wiesen und nicht auf Champagnerangebote. Der Betreiber teilt mit, man entwickele, eine Preissuchmaschine für Champagner für die Seite, die noch nicht fertig sei. Champagner.de habe man nur vorübergehend geparkt.

Das OLG München (Urteil vom 20.09.2001, Az.: 29 U 5906/00 ) war im Rechtsstreit gegen den früheren Inhaber der Domain der Meinung:
Der Betrieb eines Portals zur Verbreitung von Informationen über und Werbung für Champagner unter der Domain "champagner.de"  ist nicht geeignet, den Ruf der geographischen Herkunftsangabe "Champagner" oder deren Unterscheidungskraft in unlauterer Weise im Sinne des § 127 Abs. 3 MarkenG auszunutzen oder zu beeinträchtigen. Geographische Herkunftsangaben dürfen nämlich innerhalb der Grenzen der §§ 1, 3 UWG und §§ 127, 135 MarkenG von jedermann benutzt werden.
Dem hatte seinerzeit der BGH sich angeschlossen.

Der Meinung scheint sich auch das Landgericht Hamburg im erneuten Rechtsstreit angeschlossen zu haben.

Mehr zum Thema bei domain-recht.de, wo Informationen zum früheren Rechtsstreits um die Domain zu finden sind.

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