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dotEU

Dienstag, 8. November 2005

Der Newsletter

Wenn jemand wissen will, warum es mit der Einführung der dotEU so lange dauert, werfe einen Blick auf den EURid Registrar-Newsletter:

EURid-Newsletter

So sieht er aus, der Newsletter (auf dem Mac mit »Vorschau« geöffnet, der Versuch mit Acrobat steht noch aus – ich bin gespannt). Hier hat der Künstler wahrscheinlich versäumt, den Font mit einzubinden.

EURid-Newsletter

Ja, die Jungs von EURid machen ganze Arbeit. Nun liegt die erste Ausgabe des Newsletters für Registrare vor. Warum? Darum:
This first edition of the Registrar Newsletter is devoted to explain different aspects of the Sunrise period. You will be guided through the jungle of regulations and guidelines for Sunrise and we will explain things you need to keep in mind for the start of registration.
Das hätte man sich mit verständlichen Sunrise Rules natürlich sparen können.

Wenn ich durch den Newsletter durchgestiegen bin, gibt's mehr.

Montag, 7. November 2005

.eu-Marken

In den Beneluxländern wird jetzt wohl der dotEU-Turbo eingeschaltet (der Nachbrenner kommt dann später). In einer Werbe-eMail eines Anbieters heißt es:
It is now possible to register a Benelux Trade Mark within 48 hours for the purpose of applying for a .EU Domain Name in the Sunrise Period Phase 1 applications.
Für die Teilnahme in der Sunrise Period der .eu gilt (soweit die Sunrise Rules hier richtig verstanden werden), dass die Marke, die Grundlage der .eu-Domain werden soll, eingetragen ist – und nicht nur angemeldet.

Freitag, 14. Oktober 2005

.eu-Familiennamen IV

Wenn wir immer noch dabei sind, warum nicht weitermachen:

EURid hat nun die Preise für die bevorzugte Registrierung von Familiennamen (was immer man darunter in Brüssel versteht) auf das Niveau der anderen »prior rights« angehoben.

Der Link funktioniert im Moment nicht, die Seite von EURid ist derzeit nicht zu erreichen.

Donnerstag, 13. Oktober 2005

.eu-Familiennamen III

Wir haben ja anscheinend sonst nichts zu tun: Soeben hat mich ein Mitarbeiter auf die
Regeln für das nationale Validierungsverfahren des Bundes für die Top-Level-Domain dot.eu
aufmerksam gemacht.

Es handelt sich dabei um ein Papier (.pdf) des Bundesverwaltungsamtes, das als nationale Validierungsstelle des Bundes (GVP) für öffentliche Einrichtungen des Bundes agiert.

Dort heißt es auf Seite 2 in Ziffer 9.c.:
9. Bestehende Rechte sind

c. nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen,
Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke, sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind.
Es handelt sich dabei möglicherweise um eine Eingabe Art Dienstanweisung (?) in Vorbereitung der Sunrise Rules Anmeldung.

Vielleicht weiss jemand von den Lesern da draußen mehr?

.eu-Familiennamen II

Das EURid Team ist der Ansicht, nur weil der Missbrauch eines Namens verboten und der Name negativ geschützt ist, ergibt sich kein positiver Schutz des Namens.

Das MarkenG gibt ja aber auch nur Schutzrechte für den Fall des Missbrauchs, bzw. der Beeinträchtigung.

Da die Situation zu den Familiennamen unklar ist, wird der Validation Agent PwC in kürze ein Statement abgeben, das dann auf der Seite von EURid veröffentlicht wird.

.eu-Familiennamen

Bei der vertieften Auseinandersetzung mit den Sunrise Rules für dotEU stösst man auf nicht nachvollziehbare Widersprüche. Ob es sich um redaktionelle Fehler handelt oder beabsichtigt ist, bleibt vorerst unklar.

Heißt es in Artikel 10 Abs. I der EU-Verordnung vom 28. April 2004 noch, Familiennamen zählten zu den »älteren Rechten«, die im Rahmen der Sunrise Period registriert werden könnten, sucht man Familiennamen im Annex I (.pdf), der Liste der »früheren Rechte«, zu den Sunrise Rules vergebens.

Nachvollziehbar ist das nicht, da nicht nur in Deutschland (aufgrund § 12 BGB) Familiennamen besonderen Schutz genießen.

Die Jungs in Brüssel sollten die Sache schnellstens klären.

Das gilt auch für die Frage, welcher Nachweis zu erbringen ist, das Namensrecht zu belegen. Eigentlich sollte da eine Kopie des Personalausweises ausreichen, schaut man sich aber die Sunrise Rules an, würde der Beleg gemäß Chapter V Section 17., Section 12. mit einer zusätzlichen, von einer »competent Authority« oder einem »legal practitioner« (z. B. einem Rechtsanwalt) unterzeichneten Urkunde erbracht werden müssen. Wofür gibts denn bitte Personalausweise? – Aber all das nur, wenn Familiennamen wirklich im Rahmen der Sunrise Period zur Anmeldung gelangen dürfen.

Montag, 10. Oktober 2005

dotEU-Sunrise Rules Anlagen

Mittlerweile hat EURid die in den Sunrise Rules bereits angesprochenen Annexe veröffentlicht, die unter anderem näher erläutern was man unter Prior Rights zu verstehen hat. Alles ist leider nach wie vor nur in englischer Sprache vorhanden.

Donnerstag, 6. Oktober 2005

EURid stellt Testbed zur Verfügung

EURid hat ein Testbed für die Registrare zur Verfügung gestellt, innerhalb dessen Registrare arbeiten können, um ihre Systeme auf das EURid-System optimieren zu können.

In dem Testbed können die Registrare die Dateneinspeißung üben. Das ist die entscheidende Phase für diese Dienstleister, die natürlich ihre Kunden zufrieden stellen wollen. Das geht – weitestgehend – nur über eine hohe Erfolgsquote beim Registrieren in allen Phasen der Sunrise Period.

.eu Einmaleins

Übrigens ergibt sich aus dem Starttermin der 1. Phase der Sunrise Period von dotEU natürlich der Start der anderen Periods:
Start Sunrise Phase 1: — 7. Dez. 2005
Start Sunrise Phase 2: — 7. Feb. 2006
Start Live Registrierung: — 7. Apr. 2006

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