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Mittwoch, 9. November 2005

Lessig über WSIS

Intern.de berichtet ausführlich über ein Interview (die Seite lädt teilweise fehlerhaft) von foreignpolicy.com mit US-Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig über den anstehenden Weltgipfel in Tunis (WSIS).

Lessig hält die Bälle flach, soweit es einen kolportierten Bruch der Root-Systeme betrifft. So schlimm werde das gar nicht. Er spricht sich für ICANN aus, die sehr vorsichtig mit dem Internet umgehe.

Aber am Kern der Probleme gehe der Weltgipfel vorbei: die Intellectual Property Rights würden nicht miteingebunden, aber um die gehe es ja wesentlich beim Internet.

Störerhaftung

Thomas Gramespacher gibt bei jurpc.de einen Einblick in die Störerhaftung von Diensteanbietern auf Grundlage der §§ 8 und 11 TDG.

Die Essenz daraus: Wer abmahnen will, sollte sich vorher genauestens informieren, sonst wird das nichts mit der Abmahnung.

NB:Ich sehe das jeden Tag aufs Neue: Die Kollegen haben einen rüden, selbstgefällig Ton an sich, aber von der Materie kaum eine Ahnung. Wollen die so ihre Unwissenheit überspielen, oder nur Ihre Faulheit? Dabei maße ich mir nicht an, allwissend zu sein. Aber ich lese vorher nach, wie die Sach- und Rechtslage ist.

Papierkram dotEU

Kleiner Scherz am Rande.

Die Unterlagen für die Anmeldung eines früheren Rechts im Rahmen der Sunrise Period für dotEU müssen in einer Sprache an den Valitation Agent PwC gereicht werden. Also entweder alles (Markeneintrag und sonstige Belege) auf deutsch, oder französisch, oder englisch, oder eine der anderen 25 Ländersprachen der EU-Mitglieder.

Ähem. Der Annex 2 (.pdf), in dem die Lizenzvergabe eines Rechtes bestätigt wird, gibt es derzeit nur auf englisch. Dieses Blatt muss aber auch in der jeweils gewählten Sprache eingereicht werden.

EURid versichert, sämtliche Sprachversionen rechtzeitig online zu stellen. Also liebe Anmelder, die Lizenzbestätigung noch nicht ausfüllen, solange die gewählte Sprachversion noch nicht zu haben ist.

(Was das soll, versteht wieder niemand, aber als sicher gilt: legt man nicht die korrekte Sprachversion den Unterlagen bei, dann ist man draußen und bekommt seine Domain nicht! – Hingegen heißt es bei EURid, man könne zusätzlich zur korrekten Sprachversion auch noch die englische Fassung beifügen. Bitte? Was soll das denn? Da wird der Validation Agent aber kirre bei.)

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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