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Dienstag, 8. November 2005

Nix Neues

Mit Acrobat lässt sich das Dokument sauber öffnen. Kollegen, die leider alle mit PCs arbeiten, teilen mit, sie hätten ebenfalls Schwierigkeiten mit der .pdf.

Der Newsletter enthält nichts Neues. Eine Guidline ist er sicher nicht. Das Design ist bräsig. Wieder sind ordentlich Energieen in Nichts investiert worden. Wann fangen die eigentlich mal an, ordentliche Arbeit zu leisten? (Nur ganz nebenbei und unter uns, und ja nicht weitersagen!, am 07.12.2005 bricht bei EURid das Chaos aus und wird ca. 6 (sechs) Monate andauern, nichts wird funktionieren, nichts wird passieren. Aber die Registrare sollen es dann gewesen sein.)

Für einige Leser ist vielleicht das ein oder andere Detail von Interesse, wie zum Beispiel folgendes zum Papier, auf welchem man sein »früheres Recht« belegen muss:
S u b m i s s i o n i n p a p e r
Due to the handling procedure the documents must be submitted in a special format. The size must be DIN A4 (29.7 x 21 cm) or letter (27.94 cm x 21.59 cm), they cannot be folded, stapled or glued and the documents must be clearly readable.
Was nach wie vor fehlt, ist die Stellungnahme von PwC zu den Familiennamen.

Der Newsletter

Wenn jemand wissen will, warum es mit der Einführung der dotEU so lange dauert, werfe einen Blick auf den EURid Registrar-Newsletter:

EURid-Newsletter

So sieht er aus, der Newsletter (auf dem Mac mit »Vorschau« geöffnet, der Versuch mit Acrobat steht noch aus – ich bin gespannt). Hier hat der Künstler wahrscheinlich versäumt, den Font mit einzubinden.

EURid-Newsletter

Ja, die Jungs von EURid machen ganze Arbeit. Nun liegt die erste Ausgabe des Newsletters für Registrare vor. Warum? Darum:
This first edition of the Registrar Newsletter is devoted to explain different aspects of the Sunrise period. You will be guided through the jungle of regulations and guidelines for Sunrise and we will explain things you need to keep in mind for the start of registration.
Das hätte man sich mit verständlichen Sunrise Rules natürlich sparen können.

Wenn ich durch den Newsletter durchgestiegen bin, gibt's mehr.

deutsches-handwerk.de

Peter Muepe Müller berichtet,
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat vor dem Landgericht Hamburg einen Beschluss erwirkt, wonach dem ID-Medien-Verlag verboten ist, die Domain deutsches-handwerk.de weiter zu verwenden.
Die Ursprünge dieser Meldung findet man bei schwerin-news.de.

Übrigens: der ID-Medien-Verlag betreibt sein Geschäft unter der Domain deutsche-handwerker.info weiter.

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