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dotEU

Mittwoch, 12. April 2006

dot-EU Irrtum

Die Damen und Herren dotEU-Domain-Grabber sollten nicht säumen, den Artikel Der große Irrtum der .EU-Domaingrabber auf Markenbusiness.com zu lesen.

Dienstag, 11. April 2006

dotEU LR-Fiasko

Von einem wunderbaren Fiasko, welches die dotEU-Landrush gewesen sei, berichtet intern.de und erklärt die Kritik, die von Bob Parsons, CEO des Registrar GoDaddy, ausgeht.
Parsons fordert daher nun eine Überprüfung des Vergabesystems. Alle Domains sollen zwar angemeldet bleiben, doch Unternehmen, die nur für diesen Zweck aufgebaut wurden [Domains für sich selbst zu registrieren, DD], sollen ihren Status bei EURid verlieren.

Montag, 10. April 2006

dotEU Landrush 2

Jetzt, wo wir die Landrush für dotEU hinter uns haben, fragt sich, was mit all den anderen Domains wird, die in der Sunrise angemeldet, aber noch nicht akzeptiert oder abgelehnt wurden. EURid teilte bereits am 22.03.2006 folgendes mit:
Domänennamen, die in der Sunrise-Periode beantragt wurden und deren Anträge inzwischen abgelaufen sind oder abgelehnt wurden, werden erst einige Zeit nach dem Start der Landrush-Periode für die allgemeine Registrierung verfügbar sein.

Ein in der Sunrise-Periode beantragter Domänenname wird erst wieder freigegeben, wenn alle Anträge für diese Domäne abgelaufen sind oder abgelehnt wurden und die Quarantäne-Phase verstrichen ist.

Diese Domänennamen werden vor Ende Juni 2006 wieder freigegeben und verfügbar werden. Eine Liste dieser Domänen mit den entsprechenden Daten für die erneute Freigabe wird mindestens zwei Wochen im Voraus auf der EURid Website veröffentlicht. Die Freigabe der anderen Domänennamen, die während der Sunrise-Periode beantragt wurden, wird später von EURid in regelmäßigen Abständen auf der Website bekannt gegeben werden.

Die wieder freigegeben Domänen werden in der Landrush-Periode erneut nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst- Prinzip“ vergeben. Bitte beachten Sie, dass ein eventueller Antrag in der Sunrise-Periode Ihnen keinerlei besondere Rechte erteilt für einen möglichen neuen Antrag während der Landrush-Periode (nachdem der Domänenname wieder freigegeben wurde). Fall Sie denselben Domänennamen erwerben wollen, wenden Sie sich bitte erneut an eine Registrierstelle.

Dienstag, 4. April 2006

EURid bezieht Stellung

Das Problem der Registrierung generischer Bezeichnungen in der .eu-Sunrise Period aufgrund jüngster Markeneintragungen wird diskutiert. Auch EURid nahm das zur Kenntnis und hat eine angemessene und vertretbare Stellungnahme abgegeben. Dort heisst es u. a.:
There was a consensus not to accept such a limitation, not only because there is no support for it in the PPR (Public Policy Rules,) but also because it would disadvantage new companies or new initiatives within existing companies. That this would allow some people to register “popular” or “generic” names was considered a minor problem since the requested domain names would still need to be protected by an intellectual property right and the main objective of the Sunrise period i.e. to protect those with a prior right, would certainly be achieved.
Das liest sich alles sehr vernünftig.

Montag, 3. April 2006

dotEU-Sunrise Ende

EURid weisst auf das Ende der Sunrise Period hin (rechts oben), die am 06.04.2006 ausläuft.

Wer jetzt noch ein eu-Domain auf Grundlage eines »prior right« anmelden will, muss sich sputen und sich den richtigen Provider suchen:
Please note: Although EURid’s deadline for submission of applications is April 6th; individual registrars may set a deadline that is before that date to give themselves time to process all applications before our systems close.

Freitag, 10. März 2006

No. 7: EURid NL

Die aktuelle Ausgabe des EURid-Newsletters (es ist die Nr. 7), findet man wieder mal einen schönen Hinweis für die Registrare, die diese dann an die Kunden weitergeben können:
Is the applicant a company or an individual?

Judging by the number of calls we get, we understand that there still is some confusion about the fields “Name” and “Organisation” for the applicant data when you send in an application.

If the field for organisation is filled in, the organisation (company) is regarded to be the applicant and hence the holder of the prior right, even if there also is a name of an individual filled in in the “Name” field. The name is then regarded as a contact name.

If only the “Name” field is used and the field for organisation is left empty, then the individual person in the “Name” field is regarded as the applicant and the holder of the prior right.
… mit der Folge, dass zahlreiche Anmeldungen nochmals vorgenommen werden müssen, bei gleichzeitiger erneuter Erhebung der Anmeldegebühren.

Dienstag, 7. Februar 2006

dotEU Sunrise II

EURid hat nun eine offizielle Pressemittleilung zur Sunrise Phase II online gestellt. Dort heißt es, nach dem Start der Sunrise Phase II um 11:00 Uhr seien binnen einer Stunde 71.235 Anmeldungen eingegangen.
Während der ersten 15 Minuten nach 11:00 bekam EURid heute 27 949 Anträge.
Die ersten drei Anträge seien
webdienst.eu um 11:00:01762

dax.eu um 11:00:01820

videoclips.eu um 11:00:01840
gewesen; und sex.eu war nochmals 23 Mal dabei.

Als sehr beliebt erwies sich auch die Domain schumacher.eu, die 15 Anträge erhielt.

Weitere Informationen, insbesondere die Quoten, bei EURid.

dotEU Sunrise

Die 2. Phase der Sunrise Period scheint erfolgreich gestartet zu sein.

Einige Verwirrungen ergaben sich bei der Frage, ob auch weiter Lizenznehmer von Markenrechten Domains anmelden dürfen. Seit 2. Februar liegt ein Statement von EURid dazu zu vor:
[…] EURid hat daher juristischen Rat gesucht und entschieden, dass jeder, der während Sunrise 1 berechtigt ist, auch während Sunrise 2 einen Antrag stellen kann.
Im aktuellen 5. Newsletter von EURid wird dies auch kommuniziert.

Mittwoch, 1. Februar 2006

bundeskanzlerin.eu

geht an
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Österreich
Gut zu wissen.

Dienstag, 31. Januar 2006

familiennamen.eu

Die Erklärung gibts natürlich auch auf Deutsch:
Wie man auf Grundlage von früheren Rechten einen Familiennamen beantragt
30 Jan 2006


Wie man Familiennamen im Zusammenhang mit den „früheren Rechten“ behandeln soll, löst scheinbar viele Fragen und viel Verwirrung aus. Wie bei jedem anderen früheren Recht muss der Antragsteller nachweisen, dass der Name in dem EU-Mitgliedstaat rechtlich geschützt ist. Die rechtliche Situation unterscheidet sich dabei von Land zu Land. Aus diesem Grund muss man sich auf die anwendbaren Rechtsgrundlagen berufen und diese auch angeben. Falls Sie einen Familiennamen als früheres Recht geltend machen, fällt dies in die Kategorie „Anderes früheres Recht“.

Sie sollten bedenken, dass ein Familienname manchmal auch als Unternehmensname, Handelsname oder Geschäftsbezeichnung verwendet wird. Falls dies zutreffen sollte, können Sie Ihren Antrag stattdessen in den eben genannten Kategorien stellen. Natürlich wird auch hier, wie überall in der Sunrise Periode, ein Nachweis benötigt, der den Schutz des Namens belegt.

Bitte lesen Sie auch Abschnitt 17 der Sunriseregeln über die Familiennamen. Die Sunriseregeln können Sie auf unserer Seite im Abschnitt „Download/Dokumente“ finden.
Schlauer wird man aber auch nicht.

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