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Donnerstag, 13. Oktober 2005

.eu-Familiennamen II

Das EURid Team ist der Ansicht, nur weil der Missbrauch eines Namens verboten und der Name negativ geschützt ist, ergibt sich kein positiver Schutz des Namens.

Das MarkenG gibt ja aber auch nur Schutzrechte für den Fall des Missbrauchs, bzw. der Beeinträchtigung.

Da die Situation zu den Familiennamen unklar ist, wird der Validation Agent PwC in kürze ein Statement abgeben, das dann auf der Seite von EURid veröffentlicht wird.

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