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Donnerstag, 24. November 2005

confetti.de

Jörg Janssen teilt mit, dass der Kollege Strömer wieder einmal ein schönes Urteil erstritten hat:
Die 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf hat am 23.11.2005 nach den Anträgen von Confetti.de entschieden.

Demnach ist es der Confetti Network Ltd. mit Sitz in London untersagt im geschäftlichen Verkehr die Zeichenfolge "Confetti" für die Bereitstellung von Informationen zu und der Planung und Gestaltung von Feiern, Events, Partys und Festen jeder Art zu verwenden.
AZ: 34 O 218/04
Informationen zum Sachverhalt findet man auf Confetti.de.

Montag, 14. November 2005

günstig.de

Der Kollege Boris Hoeller gibt uns unter dem schönen Titel
Klage von guenstig.de gegen günstig.de endet ungünstig
das vollständige Urteil vom 29.09.2005 (Az.: 2 HK.O 55/05) des Landgericht Frankenthal (Pfalz).

Dienstag, 8. November 2005

deutsches-handwerk.de

Peter Muepe Müller berichtet,
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat vor dem Landgericht Hamburg einen Beschluss erwirkt, wonach dem ID-Medien-Verlag verboten ist, die Domain deutsches-handwerk.de weiter zu verwenden.
Die Ursprünge dieser Meldung findet man bei schwerin-news.de.

Übrigens: der ID-Medien-Verlag betreibt sein Geschäft unter der Domain deutsche-handwerker.info weiter.

Mittwoch, 2. November 2005

österreich.de

Pech für ein österreichisches Marketingunternehmen, das kostenpflichtige Informationen über Österreich bietet. Als Betreiberin des Internetportals oesterreich.de und Inhaberin der Wort-/Bildmarke Österreich.de ging das Unternehmen gegen den Inhaber der Domain österreich.de vor – und verlor.

Das Urteil des OLG München (vom 20.10.2005, Az.: 29 U 2129/05) gibt es beim Kollegen Boris Hoeller.

Info via muepe.de

Dienstag, 25. Oktober 2005

Treuhänder

Wieder einmal ein Beispiel für copy-and-paste Blogging:

Bei jurpc.de findet man eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 04.07.2005, Az.: 5 U 33/05) zum Treuhandmodell bei der Domainregistrierung:
Eine Internetdomain, die aus einem bürgerlichen Namen besteht, kann mit Priorität auch von einer Person gehalten und genutzt werden, die zwar selbst nicht Namensträger ist, aber ein berechtigtes Interesse an der Führung des Namens hat und der die Führung des Namens durch den Namensträger (vorliegend: Ehegatte) gestattet worden ist.
Das 23-seitige Urteil muss ich erst noch lesen.

Donnerstag, 13. Oktober 2005

mahngericht.de

Kollege Ralf Moebius teilt in aller Herrgottsfrühe mit, dass das OLG Köln (Urteil vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05) die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen auf Löschung der Domain "mahngericht.de" abgewiesen hat.
Die streitgegenständliche Domain war ursprünglich für die freie und Hansestadt Bremen registriert und sollte für ein gemeinsames Internet-Portal mit Zugang zu den Mahngerichten der Bundesländer Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein genutzt werden. Die Domain sollte vom Land Bremen auf das klagende Land Nordrhein Westfalen übertragen werden. Im Zuge der Übertragung der Domain kam es jedoch zu einem Formfehler, aufgrund dessen die Domain versehentlich freigegeben und vom Beklagten registriert wurde.

Das Landgericht Köln hatte den Beklagten zur Löschung der Domain "mahngericht.de" verurteilt, weil der Begriff ein namensartiges Kennzeichen sei und der Beklagte die Domain ohne eigene schützenswerte Interessen registriert hätte.

Das Oberlandesgericht hob die erstinstanzliche Entscheidung auf, weil der Begriff "mahngericht" nur eine Funktionsbezeichnung sei und keine Kennzeichnungs- oder Namensfunktion habe.
Bei RA Moebius gibt's sowohl die Entscheidung des LG Köln als auch die des OLG Köln, jeweils als .pdf.

Dienstag, 4. Oktober 2005

anwaltskanzlei-notariat.de

Die Entscheidung des BGH (Beschluss vom 11.07.2005, NotZ 8/05) zur Domain anwaltskanzlei-notariat.de findet sich jetzt bei jurpc.de im Volltext. Resümee der Entscheidung: ein Anwaltsnotar ist nicht berechtigt, die Bezeichnung »Notariat« in seiner Internetadresse zu führen.

Freitag, 30. September 2005

SPAM und Admin-C

Was wir schon immer wussten hat nun das LG Berlin (Beschluss vom 26.09.2005, Az.: 16 O 718/05) bestätigt:

Der Admin-C haftet auch für unerwünschte Werbe-eMails. Die Entscheidung wird aber erst verständlich, wenn man die Informationen von Jörg Heidrich auf heise.de liest. Andernfalls bekommt man das ungute Gefühl, der Admin-C würde unmittelbar haften.

[Info via heise.de]

Montag, 12. September 2005

Pfändung

Schon ein paar Tage online (bei den Kollegen »Jaschinski Biere Brexl« hier in Berlin) ist der Beschluss des BGH Karlsruhe zur Frage der Pfändbarkeit von Domains (Beschluss vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 05/05):
a) Eine "Internet Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
[UpDate]
Die Entscheidung findet man auch als .html-Datei bei den Kollegen Beckmann und Norda, Michael H. Heng, den Kolleginnen und Kollegen von Aufrecht.de und auf zahlreichen anderen Webseiten.

Mittwoch, 7. September 2005

Domain und Steuern

Jurpc.de hat eine domainsteuerrechtliche Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.11.2004, Az.: 2 K 1431/03) online gestellt:
Bei den Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Domain-Adresse handelt es sich weder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch um Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.

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