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Montag, 5. September 2005

abebooks.de

Jurpc.de hat die Entscheidung adebooks.de des hOLG Hamburg (Urteil vom 25.11.2004, Az.: 3 U 33/03 Urteil vom 27.01.2005, Az.: 3 U 113/04) online gestellt:
Wird unter einer von Haus aus kennzeichnungskräftigen Internet-Domain (hier: "www.abebooks.com") ein Internetmarktplatz in Form einer gewerbsmäßigen Vermittlung des Kaufs und Verkaufs antiquarischer Bücher im Internet betrieben, so ist die Geschäftsaufnahme auch für das Inland prioritätsbegründend, obwohl die Betreiberfirma in Kanada domiziliert und nur englischsprachige Seiten benutzt.
Die Presseäußerung des interviewten Geschäftsführers eines Online-Dienstes für Preisvergleiche stellt grundsätzlich keine "Wettbewerbshandlung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) dar, auch wenn darin Sonderangebote eines namentlich genannten Elektronik-Kaufhauses kritisch-bilanzierend bewertet werden.
Das war zunächst ein kleiner Griff daneben bei der Arbeit mit der Maus.

Hasso fass!

Bei der Nachlese meiner eMails der letzten beiden Wochen ist mir eine Entscheidung des OGH (Oberster Gerichtshof Österreich, Az. 4 Ob 131/05a) aufgefallen.

Der OGH meint, die catch-all-Funktion, die Domainprovider anbieten, damit tatsächlich nicht vorhandene, aber vom Internetnutzer im Browser eingegebene Subdomains auf die eigentliche Domain führen, sei wettbewerbswidrig. So verstehe ich jedenfalls, was Die Presse schreibt:
Diese "Catch-all"-Funktion geht für den OGH zu weit: Sie bewirkt, ähnlich dem Abfangen von Kunden vor Geschäftslokalen, eine sittenwidrige Kanalisierung von Kundenströmen (4 Ob 131/05a).
Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Ansicht des OGH ist mehr als bedenklich.

Eine Entscheidung Deutscher Gerichte zu diesem Problem ist mir bisher nicht bekannt. Rechtsstreite beziehen sich in diesen Fällen üblicherweise auf Markenrechtsverletzungen, die sich aufgrund der Eingabe eines Markennahmens als Thirdlevel-Domain ergeben (etwa: marke.domain.de). Die Rechtsverletzung geht dann aber m. E. nicht vom Domaininhaber oder-provider aus, sondern von demjenigen, der das Kennzeichen (Marke) in die Adresszeile seines Browsers tippt.

Mittwoch, 10. August 2005

investment.de

Ebenfalls bei den Kollegen (und natürlich Kolleginnen) von Aufrecht.de ein Urteil des LG Köln vom 04.08.2005 (Az.: 84 O 22/05) über die Domain investment.de:
Das Feststellungsinteresse des Klägers besteht im Hinblick darauf, daß sich der Beklagte aufgrund seines Markenrechts gegenüber dem Kläger besserer Rechte an der streitigen Domain berühmt hat und noch berühmt und im Zusammenhang hiermit den die Rechte des Klägers beeinträchtigenden Dispute hat eintragen lassen.
Info via [INFOLAW-L]

Montag, 25. Juli 2005

website.com

Wie Sedo in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, wechselte die Domain website.com für US$ 750.000,– den Inhaber.

Dienstag, 19. Juli 2005

ahd.de

Die Kollegen RAe Prehm und Klare haben ein neues Urteil des LG Hamburg (vom 26.05.2005, Az: 315 O 136/05) vorgelegt. Das besondere: Das LG Hamburg hat einem erst nach der Registrierung der Domin ahd.de entstandenen Kennzeichnugnsrecht ahd (Geschäftsgründung) den Vorzug gegeben, da die Registrierung einer Domain für sich noch kein Kennzeichnungsrecht begründe.
Denn allein aus der Domainregistrierung kassen sich noch keine Rechte herleiten wie umgekehrt die bloße Registrierung gründsätzlich auch noch keine rechtsverletzende Benutzung darstellen kann
Mehr dazu gibt es bei markenbusiness.com.

Montag, 18. Juli 2005

Domain-Warnung

Die Kollegen von aufrecht.de haben ein für Domainprovider und die DENIC interessantes Urteil Beschluss des hOLG Hamburg (25.04.2005, Az: 5 U 117/04) online gestellt:
Grundsätzlich gibt es keine Haftung eines Domain-Server-Betreibers für Rechtsverletzungen eines Anmelders. Sollte ein Kennzeicheninhaber, der durch die Versendung von "Warnschreiben" an die Mitglieder der Denic und die Denic selbst verhindern will, dass eine bestimmte Domain für jemanden anders registriert wird, könnten hierdurch allenfalls Prüfungspflichten für offenkundige Kennzeichenverletzungen begründet werden.

Donnerstag, 14. Juli 2005

deutsche-anwaltshotline.de

Bei jurPC steht nun das Urteil des LG Erfurt (vom 21.10.2004, 2 HK O 77/04) zur Domain deutsche-anwaltshotline.de als .pdf und .cpc zum Herunterzuladen bereit.

Weitere Informationen zu dem Urteil gibts beim Kollegen Hagen Hild unter kanzlei.iz.

Mittwoch, 13. Juli 2005

Hijacking-Report veröffentlicht

Außerdem hat ICANN gestern den Domain Name Hijacking Report veröffentlicht. Danach scheint erfolgreiches Domain-Hijacking auf Mängel im Registrierungsverfahren zu beruhen. ICANN spricht in dem 48-seitigen Report 10 Empfehlungen an die Registries (Domain-Verwaltungen) aus, wie man es besser machen kann.

Freitag, 1. Juli 2005

weltonline.de

Bei den Kollegen von aufrecht.de gibt's das Urteil des BGH im Rechtsstreit um die Domain weltonline.de (Urteil vom 02.12.2004, AZ: I ZR 207/01) nun auch als Text. Bisher gab es nur die .pdf-Version des BGH.

Mittwoch, 29. Juni 2005

bundesrepublikdeutschland.us

Ein US-amerikanisches Schiedsgerich verurteilte US-Neonazi Gary Lauck zur Übertragung der .us-Domains bundesrepublikdeutschland.us und federalrepublicofgermany.us an die Bundesrepublik Deutschland.

Mehr dazu bei golem.

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