Stats by Net-Counter
 
panorama

Montag, 12. September 2005

Pfändung

Schon ein paar Tage online (bei den Kollegen »Jaschinski Biere Brexl« hier in Berlin) ist der Beschluss des BGH Karlsruhe zur Frage der Pfändbarkeit von Domains (Beschluss vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 05/05):
a) Eine "Internet Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
[UpDate]
Die Entscheidung findet man auch als .html-Datei bei den Kollegen Beckmann und Norda, Michael H. Heng, den Kolleginnen und Kollegen von Aufrecht.de und auf zahlreichen anderen Webseiten.

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

September 2005
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 6 
10
11
17
18
20
24
25
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7100 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren