Gelb in Gelb
Der Vollständigkeit halber auch von mir der Link zur Pressemitteilung des Landgericht München hinsichtlich der Entscheidung (Urteil vom 31.05.2006, Az.: 1HK O 11526/05) im Streit zwischen GoYello und YelloStom.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und man geht in Berufung.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und man geht in Berufung.
dading - 13. Jun, 10:24
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