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Markenrecht

Donnerstag, 25. Januar 2007

Abmahnkosten

Der Kollege Dr. Bahr berichtet von einem Gesetzentwurf, der die Kosten für Abmahnungen deckelt:
»Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgesch«
zitiert er Frau Bundesjustizministerin Zypries.

Dienstag, 2. Januar 2007

LG Braunschweig: Markenrechtverletzung durch AdWords

Ebenfalls bei aufrecht.de eine Entscheidung des LG Braunschweig (Urteil vom 15.11.06, Az.: 9 O 1840/06 (261)) zur Markenrechtsverletzung durch Google-AdWords:
Die Verwendung eines fremden, markenrechtlich geschützten Begriffs als AdWord in der Suchmaschine Google ist eine Markenrechtsverletzung.

Mittwoch, 20. Dezember 2006

Markenverletzung durch AdWords

Die Kollegen von aufrecht.de haben eine neue Entscheidung des OLG Braunschweig (Beschluss vom 05.12.06, Az.: 2 W 23/06) zum Thema Google-Adword:
Die Verwendung eines geschützten Begriffs als Google-AdWord stellt eine markenrechtliche Verletzungshandlung dar.

AdWords sind im Ergebnis wie Meta-Tags zu behandeln und insbesondere die Ausführungen des BGH hierzu sind unmittelbar anwendbar.

Durch die Nutzung als Adword soll die Suchmaschine dazu veranlasst werden, bei Eingabe des Wortzeichens durch den Iriternetnutzer die Werbung der Antragsgegner neben der Trefferliste anzuzeigen, obwohl das Wortzeichen als Marke und als Geschäftsbezeichnung einem anderen Inhaber zugeordnet ist. Die Antragsgegner machen sich auf diese Weise die von den Antragsstellerinnen aufgebaute Kraft der Marke zu Nutze und benutzen gerade die für die Marken spezifische Lotsenfunktion, die darin besteht, in einem großen Angebot gezielt zu den eigenen Waren bzw. Dienstleistungen hinzulenken.

Dienstag, 12. Dezember 2006

Markenrechtsverletzung durch Spam

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 25.10.2006, Az.: 6 U 35/06) zum Spammen unter Hotmail-Adressen und der damit einhergehenden Markenrechtsverletzung ist aufgrund der Presseerklärung des OLG Karlsruhe schon länger bekannt. Doch das Urteil selbst (.pdf) habe ich jetzt bei Medien, Internet und Recht gefunden.
Durch die Verwendung der genannten E-Mail-Absenderadressen hat der Beklagte ein mit der Klagemarke identisches Zeichen markenmäßig gebraucht.

Dienstag, 21. November 2006

Adword-Werbung "Plakat 24"

Bei jurPC.de findet man aktuell das Urteil vom 30.08.2005 (Az.: 14 U 498/05) des OLG Dresden zu Ad Words Werbung:
1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei der bloßen Verwendung des Wortbestandteils "Plakat 24" im Rahmen einer Ad Words-Werbung scheidet aus, da diese Wortbestandteile nicht prägend sind und rein beschreibenden Angaben grundsätzlich kein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck zukommt.

2. Eine Markenrechtsverletzung scheidet ferner aus, wenn die Ad Words zwar in 6 Buchstaben mit der Marke übereinstimmen, aber zusätzlich noch 5 weitere Silben mit 16 Buchstaben enthalten, die sich phonetisch stark von der Marke "Plakat 24" unterscheiden.

Mittwoch, 27. September 2006

Metrobus-Urteil liegt vor

Mittlerweile liegen die Urteilsgründe im Streit der Metro AG gegen den HVV Hamburg vor (hOLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006, Az.: 3 U 205/04).

Wenn ich das 33-seitige Urteil gelesen habe, melde ich mich – spätestens im Domain-Newsletter nächster Woche (nicht das ich so lange zum lesen bräuchte, aber gut Ding will Weile haben).

Das klageabweisende Urteil des LG Hamburg wurde jedenfalls teilweise abgeändert.

Ein kleines UpDate schon jetzt, die Kostenentscheidung:
Die Gerichtskosten fallen der Klägerin zu 9/10 und der Beklagten zu 2. zu 1/10 zur Last. Die Beklagte zu 1. trägt keine Gerichtskosten.

Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. trägt die Klägerin zu 9/10. Ferner trägt die Klägerin die gesamten außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1).

Die Beklagte zu 2) trägt 1/10 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Mal abgesehen von der uneinheitlichen Schreibweise der Parteienbezeichnungen (mal mit »)«, mal mit ».«): Die Kostenentscheidung sagt m. E. einiges über den Erfolg der Klage seitens der Metro AG aus.

Dienstag, 12. September 2006

OBELIX

Jurpc gibt soeben seinen Newsletter aus und bietet die Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.03.2006, Az.: 5 U 188/04) zur Marke »OBELIX«:
Das Zeichen "OBELIX" ist deutschen Verkehrskreisen als Name einer Comicfigur, nicht aber als eine Marke bekannt, mit der auf die Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hingewiesen wird. Auch soweit der Name "OBELIX" für Bücher der Asterix-Comicreihe und andere Druckschriften sowie Filme verwendet wird, sieht der Verkehr hierin in erster Linie einen Werktitel und nicht eine Marke.

Mittwoch, 6. September 2006

OLG München: GoYello-Entscheidung ist online

Mittlerweile liegt auch die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: 1HK O 11526/05) in dem Streit um »GoYello« vor. Sie ist bei den Kollegen von aufrecht.de zu finden:
Zwischen der älteren und unter anderem auch für das Bereitstellen von Informationen im Internet eingetragenen Marke "Yello Strom" und der Bezeichnung "GoYellow" besteht aufgrund der Identität der Dienstleistungen und der Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. Zudem liegt auch eine Rufausbeutung vor, da der Stromanbieter mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne seine Bezeichnung zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht hat. Diesen Umstand hat sich der Branchenverzeichnisanbieter gezielt und damit unlauter zu Nutze gemacht.

Dienstag, 29. August 2006

Metro verliert Metrobusklage

Markenbusiness.com berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass der Metro-Konzern vor dem hOLG Hamburg in der Berufung gescheitert ist und die Hamburger Hochbahn weiter den Begriff Metrobus nutzen darf.

Mittwoch, 16. August 2006

Duden entgoogled

Die Redaktion des Duden hat im Streit mit Suchmaschinenbetreiber Google klein bei gegeben: Das Verb «googeln» darf laut Wörterbuch nur noch benutzt werden, wenn mit Google gesucht wird.
heisst es bei der netzeitung.

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