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Samstag, 24. Juni 2006

mahngericht.de

Kollege RA Möbius teilt heute Morgen mit, dass der BGH (Entscheidung vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05, ohne Gründe)
die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Streit und die Domain "mahngericht.de" gegen einen Privatmann aus Kassel zurückgewiesen
hat.

Das Land Bremen war Inhaber der Domain und wollte sie an das Land Nordrhein-Westfalen transferieren, damit man ein Länderübergreifendes Portal erstelle. Dabei ging etwas schief und ein Dritter registrierte sich die Domain. Der darf sie nun behalten.

Interessant ist die Beobachtung des Kollegen Möbius:
Einerseits ärgerlich, daß die versehentliche Löschung der Domain beim Versuch der Übertragung vom Bundesland Bremen auf Nordrhein-Westfalen den endgültigen Verlust der Domain für die Gerichtsbarkeit zur Folge hat…

…andererseits wohl erträglich, denn Nordrhein-Westfalen ist seit 2004 im Besitz der Domain "www.mahngerichte.de" und bis heute wurde dort jedenfalls kein Länderportal zu den Mahngerichten online gestellt.

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