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Samstag, 24. Juni 2006

mahngericht.de

Kollege RA Möbius teilt heute Morgen mit, dass der BGH (Entscheidung vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05, ohne Gründe)
die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Streit und die Domain "mahngericht.de" gegen einen Privatmann aus Kassel zurückgewiesen
hat.

Das Land Bremen war Inhaber der Domain und wollte sie an das Land Nordrhein-Westfalen transferieren, damit man ein Länderübergreifendes Portal erstelle. Dabei ging etwas schief und ein Dritter registrierte sich die Domain. Der darf sie nun behalten.

Interessant ist die Beobachtung des Kollegen Möbius:
Einerseits ärgerlich, daß die versehentliche Löschung der Domain beim Versuch der Übertragung vom Bundesland Bremen auf Nordrhein-Westfalen den endgültigen Verlust der Domain für die Gerichtsbarkeit zur Folge hat…

…andererseits wohl erträglich, denn Nordrhein-Westfalen ist seit 2004 im Besitz der Domain "www.mahngerichte.de" und bis heute wurde dort jedenfalls kein Länderportal zu den Mahngerichten online gestellt.

Donnerstag, 22. Juni 2006

Domain-Newsletter #317

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__Rekord - .de kurz vor der 10-Millionen-Mauer!
__lastminute.eu - L´TUR verliert ADR-Verfahren
__.fr - AFNIC lockert Vergaberegeln
__raule.de - bald BGH-Urteil zu Treuhanddomains?
__Inselreich - Viertelmillion für malta.com
__Zürich - ENUM-Tag bei SWITCH
__ICANN in Marokko - GigaNet positioniert sich

DNL #317 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 21. Juni 2006

Raubritter im Internet

… sind nichts Neues. Aber zur Zeit entwickelt sich ein Registrar mit sehr »europäischem« Namen, der potentielle Kunden anruft und erklärt, jemand Drittes habe soeben Domains bestellt, die Sie (den Angerufenen) betreffen, und ob man nicht lieber selbst die Domains bestellen wolle …

Mir kam heute der 2. Fall zu Ohren. Der »Registrar« schreckt auch nicht davor zurück, bei Banken anzurufen und denen solche Domains zu offerieren – gegen einen angemessene Summe. Wohlgemerkt: die Domains sind noch nicht registriert, drohen jedoch (vermeintlich) von einem Dritten gegrabbt zu werden.

Die Methode ist aber schon älter, wie ein Forumsbeitrag zeigt.

Man könnte in dieser Methode eine (versuchte) Erpressung sehen.

Montag, 19. Juni 2006

GigaNet gegründet

Monika Ermet berichtet bei heise.de von der Gründung von GigaNet:
50 Forscher aus 30 Ländern haben am vergangenen Wochenende im sächsischen Rathen das GigaNet gegründet, das sich als Plattform für Forschung rund um das Thema "Internet Governance" versteht.
Einer der Mitinitiatoren ist Wolfgang Kleinwächter, Professor an der Universität Aarhus.

Giganet soll ganz ohne Bürokratie auskommen und wohl die verschiedenen Interessengruppen, die beim IGF (Internet Governance Forum) im Herbst dabei sein werden mit Munition füttern: akademisch soliden Analysen zu Fragen der Internet-Regulierung und -Kontrolle.

Freitag, 16. Juni 2006

10 Mio. .de-Domains

Übrigens hat DENIC eine Seite für die 10.000.000ste Domain eingerichtet.

Mit Safari sieht das grausliche aus, mit Camino aber ist alles in Ordnung.

Bußgeld € 50.000,–

… für Spam, wird das neue Telemediengesetz (TMG), in dem TDG und MDStV zusammengeführt werden, vorsehen.

Das Bundeskabinett beschloss dieser Tage den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf für ein »Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG)«.
Durch das Telemediengesetz werden die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Herkunftslandprinzip, Zulassungsfreiheit, Informationspflichten oder Haftung der Anbieter) für die neuen Informations- und Kommunikationsdienste (Telemedien) in systematischer Hinsicht an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst und zugleich wesentlich vereinfacht.
Mehr dazu bei MIR.

Den Entwurf des Gesetzes findet man hier als pdf.

Donnerstag, 15. Juni 2006

.eu-Grabbing

… einmal anders:

Nach alter Tradition bietet ein Grabber mit Sitz in Rumänien (es handelt sich da wohl um einen »ordentlichen« Notaren – wenn er das erfährt, wird er begeistert sein, sollte er's noch nicht wissen –, der als Ltd. auftritt) Markeninhabern entsprechende Domains an, für einen unschlagbaren Preis: nämlich niedriger als die Gebühren eines ADR-Verfahrens. Alles das unter dem Label »fare-use.eu«:
Dear Sir,

Having your verbal agreement by the phone in order not to consider the email as a spam,

Our domain policy is presented on www.fair-use.eu .

As you notice, the registration data is 13 June 2006 11:01.

Since this kind of premium registration is evaluated at 1000 Euro (see http://www.[…].at/landrush2-en/ ), we recommend also a fee of 1000 Euro.

There is no need for an advance payment, just sending a fax to 0040249432[…] with your agreement will be enough.

In order to start the transfer procedure as soon as possible, please provide us the data…
Auf der Internetseite heist es dann:
In order to protect .eu domain names against cyber squatters and domain name pirates,
Considering that regaining your .eu domain is more money and time consuming,

In order to avoid unnecessary ADR proceedings unfairly having, in our opinion, as a responded EURID instead of the cyber squatter that abusively registered the domain,
Das ist wunderbar dreist. Wie weit man damit kommt, wird die Zukunft weisen. Prima Vista sieht das wie ein bißchen Erpressung aus.

Domain-Newsletter #316

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) - Mauschelei durch Zypern-Connection?
__DENIC - Maulkorb für Mitglieder?
__.at - Österreich plant Zahlen-Domains
__Yello(w)-Streit - GoYellow droht das "Aus"
__bike.com - Verkäufer erstrampelt US$ 500.000,-?
__Projektverkäufe - Domains mit "Anhang"
__"Saarbrücken - 15. EDV-Gerichtstag im September

DNL #316 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Schon die Registrierung

… einer Domain soll nach einer Entschiedung des hOLG Hamburg (Urteil vom 28.07.2005, Az. 5 U 141/04) Kennezichenrechtsverletzungen auslösen, auch wenn keine Inhalte auf der Domain zu finden sind. Da gilt die bereits bekannte Voraussetzung:
Der Sachverhalt war deswegen abweichend zu beurteilen, da sich aus den tatsächlichen Umständen ergab, dass der Domaininhaber die Domain im geschäftlichen Verkehr zu nutzen beabsichtigte.
Das Problem dabei ist ja dann immer, diese Absicht nachzuweisen.

Die Sache kursiert schon seit Februar 2006, die Entscheidung ist freilich noch nicht ins Netz gestellt. Im Mandantenbrief vom Februar 06 der Kanzlei Preu Bohling & Partner findet man mehr dazu.

[War das Aktenzeichen nicht einem der Metro-Prozesse zuzuordnen?]

Via anwalt24.de.

Mittwoch, 14. Juni 2006

Haftung des Forenbetreibers

Die weitere Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) zur Haftung des Forenbetreibers ist jetzt bei den Kollegen von netlaw.de online:
Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.

Meta-Tags

Bei den Kollegen von Aufrecht.de findet man eine aktuelle BGH-Entscheidung (Urteil vom 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03), die im Wege eines Versäumnissurteils erging:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2002 im Umfang der Aufhebung weiter abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Den Beklagten wird es untersagt,

[…]

b) im HTML-Code von Internetseiten, auf denen Dienstleistungen der unter a) bezeichneten Art angeboten werden, das Wort „impuls" zu verwenden;
Die umfassenden Urteilsgründe stehen noch aus.

Via netlaw.de.

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