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Donnerstag, 26. Januar 2006

Domain-Newsletter #296

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu - Top 10 der Sunrise-Fehler veröffentlicht
__Persönlichkeitsrecht - Gericht sperrt wikipedia.de
__.ba - Bosniens Länderendung im Portrait
__kompit.de - Verwechselung nicht ausgeschlossen
__Mega-Deal - sex.com für US$ 12 Mio. verkauft
__Schlussverkauf - müde Woche im Domain-Handel
__T.R.A.F.F.I.C - Konferenz im Silicon Valley

Die Archivierung folgt dieser Tage.

DNL #296 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

familienname.eu

Und weiter geht's mit dotEU-Themen:

Auf Markenbusiness.com findet sich ein schöner Artikel zum Thema, welche Anforderungen an den Nachweis bei der Anmeldung eines Familiennamens als .eu-Domain zur Sunrise Phase 2 (Beginn am 07.02.2006) zu erbringen sind.

Vielen Dank für die Bestätigung meiner bisherigen Erkenntnisse, denn:
Nichts genaues weiss man nicht!

Was EURid und PwC da machen ist peinlich. Vor einigen Wochen Monaten hieß es, PwC werde dazu Stellung nehmen. Bisher ist auch weiter nichts geschehen.

Darum gilt für Interessenten, die Ihren Famileinnamen als älteres Recht in der Sunrise 2 für eine .eu-Domain zur Anmeldung bringen wollen:
Sie müssen sich also überlegen, ob Ihnen die besseren Chancen einer Zuteilung der Domain die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period wert sind.
(Zitat von der Firma Knipp.)

40 Tage sind 40 Tage

Und das gilt auch für PwC!

Im letzten Newsletter (#4) von EURid, der Verwaltung von dotEU, heißt es am Ende der Liste der 10 häufigsten Fehler bei der Anmeldung von dotEU-Domains in der Sunrise Phase I:
40 days are 40 days are 40 days

The timeframe for sending in documentary evidence is 40 days after the application is registered. That means that the documentary evidence should have arrived within 40 days. Not be sent within 40 days.
Eine ausreichende Frist, sollte man meinen. Doch nicht alle Anmelder schaffen es, sie einzuhalten.

Bekanntermaßen arbeitet PricewaterhouseCoopers (PwC) als Validation Agent für EURid. Der Validation Agent prüft unter anderem, ob die Nachweisdokumente vom Anmelder fristwahrend eingereicht werden. 40 Tage sind und bleiben da 40 Tage.

Und es ist PwC hoch anzurechnen, dass man sich selber daran hält: Wenn man für die Übersendung der Nachweisdokumente für die Domain PwC länger als 40 Tage braucht, ist man erst mal aus dem Rennen. PwC hat den ersten Rang als Bewerber für die Domain pwc.eu verloren und steht jetzt seit 24.01.2006 auf Rang 4, nachdem man eine weitere Anmeldung abgeschickt hat.

Zu finden im Whois-Verzeichnis von EURid. Einfach die Buchstaben "pwc" in die Suchmaske eingeben; suchen lassen; den Abfragecode eingeben und "return" drücken.

schweiz.eu

Ein österreichischer Domainprovider hat sich in der .eu-Sunrise Period für die Domain schweiz.eu angemeldet. Soweit er bei der Einreichung der Nachweisdokumente keinen Formfehler macht, wird er die Domain wohl auch bekommen.

Erst am 14.12.2005 meldete er die Wort-/Bildmarke Schweiz beim Benelux Trademarks Office an; am 16.12.2005 war die Marke eingetragen. Noch am selben Tag erfolgte die Sunrise-Anmeldung bei EURid, der Vergabestelle für .eu-Domains.

Der Geschäftsführer, Sebastian Röthler, des Internetprovider meint in einer Pressemitteilung, man habe sich kurzfristig dazu entschlossen, die Domain anzumelden, da sie niemand haben wollte.

Info via openpr.de.

ENUM nun echt

Wie DENIC eG in einer aktuellen Pressemitteilung, äh, mitteilt, startet man jetzt mit der produktiven Phase von ENUM. DENIC hat die Verwaltung von ENUM-Domians in den regulären Betrieb überführt.
ENUM (der Begriff leitet sich ab von telephone number mapping) ist eine neue Technologie, die eine Brücke zwischen Telefonie und Internet schlägt. […] Über eine Nummer sind dann Festnetz- und Mobilanschlüsse, aber auch Faxgeräte und sogar E-Mail-Adressen oder Webseiten erreichbar. Daneben findet ENUM auch Anwendung bei der Kopplung von Voice-over-IP-Netzen.
Weitere Informationen dazu bei DENIC.

Dienstag, 24. Januar 2006

sex.com II

Ja, Kolportage: Wie intern.de heute meldet, ging sex.com doch nicht für 14 Mio. US-Dollar über den Tisch, sondern eher für 12 Mio., wobei ein Teil in Aktien bezahlt wird und Umsatzgarantien gegeben wurden.

Donnerstag, 19. Januar 2006

LOTTO

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes teilte soeben noch mit:
„LOTTO“ ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

– Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke „LOTTO“ –


Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „LOTTO“ für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden muss.
Soweit die Presseabteilung zum Beschluss vom 19.01.2006, Az. I ZB 11/04.

Das nähere dann bitte dort weiterlesen.

Domain-Newsletter #295

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) - erste Domain-Namen validiert!
__.eu (dotEU) - die Europa-Domain in Zahlen
__TLDs - Neues von .aero, .cn und .cat
__hessentag2006.de - Vorsicht, wenn Hessen kommen!
__dollarroll.com - Sedo macht dritte Million voll
__flashgames.com - US$ 226.950,- verzockt
__Düsseldorf - Seminar für Domain-Vermarkter

DNL #295 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

sex.com

Derzeit wird kolportiert, die Domain sex.com sei für 14 Millionen US-Dollar verkauft worden. Käufer ist das Unternehmen Escom LLC aus Herndon.

Ob der Preis angemessen ist?

Info via intern.de

Dienstag, 17. Januar 2006

postbank24.com

Ebenfalls bei jurpc.de, freilich als html-Text, die Entscheidung des LG Köln über die Domain postbank24.de:
1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfasst auch aus der Firma abgeleitete Schlagworte. In der Gesamtfirma ist der Bestandteil "Postbank" geeignet, als Schlagwort Namensfunktion zu übernehmen. Durch die Registrierung dieses Namensbestandteils als Internet-Adresse (postbank24.com) wird eine Namensanmaßung begangen durch unbefugten Gebrauch des gleichen Namens, wodurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden.

2. Ein zu einer Identitätsverwirrung führender unbefugter Namensgebrauch ist bereits dann zu bejahen, wenn der Nichtberechtigte den Domain-Namen bislang nur hat registrieren lassen. Denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines Namens als Internet-Adresse bereits mit der Registrierung ein.

confetti.de

Das Urteil (vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04) des LG Düsseldorf zur Domain confetti.de ist jetzt als .pdf-Datei bei jurpc.de abrufbar:
1. Ein Unternehmen, das seit 1989 unter dem geschäftlichen Zeichen "confetti" und seit 1996 unter Nutzung der Domain "confetti.de" die Bereitstellung von Informationen und die Plaung von Events, Feiern, Partys und Festen jeder Art anbietet, kann gegenüber einem seit 1999/2000 auf dem deutschen Markt tätigen Unternehmen Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "confetti" für die genannten Tätigkeiten verlangen, da insoweit bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Schutz im geschäftlichen Verkehr für diese Tätigkeiten entstanden ist.

2. Aus dem gleichen Grund kann das früher am Markt tätige Unternehmen, das die Wortmarke "confetti" mit Priorität hat eintragen lassen, die Löschung der für den Konkurrenten eingetragenen Wortmarke verlangen, da dem Konkurrenzunternehmen insoweit ein Recht im Sinne der §§ 9 bis 13 MarkenG mit älterem Zeitrang entgegensteht.

görg.de

Vom Urteil des AG Köln (24.11.2004, Az.: 136 C 161/04) über die Domain görg.de, bei der das Gericht von der BGH-Rechtsprechung zum Namensrecht abwich, war hier bereits die Rede. Leider ist das Urteil unter dem alten Link beim Justizportal von NRW nicht mehr abrufbar. Dafür findet man es jetzt bei den Kollegen von aufrecht.de.

Montag, 16. Januar 2006

hessentag2006.de

Der Kollege Rauschhofer hat auf rechtsanwalt.de eine Entscheidung des LG Frankfurt/M (Beschluss vom 29.04.2005, Az.: 2 - 03 O 583/04) veröffentlicht, die mich ein wenig stutzig macht:
1. Der Domain hessentag.de kommt Namensfunktion zu. Der Domainname stimmt mit einem abgrenzbaren Geschäftszweig des klagenden Landes überein.

2. Durch die Zusammenfügung des Landesnamens „Hessen“ mit „Tag“ wurde ein neues Wort geschaffen, das als Domainname Unterscheidungskraft aufweist.

3. In der Nutzung des Domainnamens hessentag2006.de liegt eine Namensanmaßung, da durch den unbefugten Gebrauch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird; dabei ist unbeachtlich, dass die Jahreszahl 2006 hinzugefügt wurde, da diese rein beschreibend für das Jahr verwendet wird.

4. Der Streitwert orientiert sich an dem Wert des Schutzrechtes sowie am Angriffsfaktor und ist mit € 50.000 zu bewerten.
Warum leitet das Gericht das Namensrecht über eine Domain her und nicht, wie man gerade in diesem Fall erwarten dürfte, über den seit 1961 benutzten Begriff »Hessentag«?

Info via muepe.de

Donnerstag, 12. Januar 2006

.aero

Liegt schon seit gestern in englischer Sprache in meinem eMail-Postfach:
AFILIAS TO PROVIDE REGISTRY SERVICES FOR .AERO
TOP LEVEL DOMAIN

GENEVA, Switzerland – JANUARY 11, 2006
– SITA SC, the only global communication services integrator dedicated to the travel and transportation industry (TTI), today announced that it has signed an agreement with Afilias who will provide registry services for .aero, the top level domain (TLD) of the aviation industry.
Afilias ist, dank .info, nicht ohne Erfahrung, ob damit aber .aero besser läuft?

Domain-Newsletter #294

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) - Schlussspurt in der ersten Runde
__USA - Spammer muss US$ 11,2 Milliarden zahlen
__.berlin - kommen bald die Städte-Domains?
__hufeland.de - Streit zwischen Gleichnamigen
__juris & Co - Einkaufshilfe für Online-Datenbanken
__earth.com - die ganze Welt für US$ 800.000,-
__München - Fachkonferenz für Suchmaschinenexperten

DNL #294 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Dienstag, 10. Januar 2006

Markenticker

Der Markenticker, der Newsletter von markenbusiness.com, erscheint mit der heutigen Ausgabe wöchentlich. Die Lesen wünschten es und:
Die inhaltliche Erweiterung um neue Kategorien und die täglichen Flash-News haben seit Ende 2005 zu einer deutlichen Zunahme des redaktionellen Contents auf Markenbusiness geführt.
So rechtfertigt sich auch das höhere Intervall.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg.

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