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Donnerstag, 19. Januar 2006

LOTTO

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes teilte soeben noch mit:
„LOTTO“ ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

– Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke „LOTTO“ –


Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „LOTTO“ für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden muss.
Soweit die Presseabteilung zum Beschluss vom 19.01.2006, Az. I ZB 11/04.

Das nähere dann bitte dort weiterlesen.

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https://domecht.twoday.net/stories/1438634/modTrackback

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