Stats by Net-Counter
 
panorama

Mittwoch, 8. Februar 2006

Domainpulse

Morgen und Übermorgen ist in Berlin die Domainpulse zu Gast:
Zusammen und alternierend veranstalten die Registrierungstellen von Deutschland (DENIC), der Schweiz (SWITCH) und Österreich (nic.at) jährlich die Fachtagung Domain pulse. Die nächste Veranstaltung wird von der DENIC organisiert und findet am 9. und 10. Februar 2006 in Berlin statt.

Domain pulse ist im deutschsprachigen Raum die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domains.
Man sieht sich.

Dienstag, 7. Februar 2006

dotEU Sunrise II

EURid hat nun eine offizielle Pressemittleilung zur Sunrise Phase II online gestellt. Dort heißt es, nach dem Start der Sunrise Phase II um 11:00 Uhr seien binnen einer Stunde 71.235 Anmeldungen eingegangen.
Während der ersten 15 Minuten nach 11:00 bekam EURid heute 27 949 Anträge.
Die ersten drei Anträge seien
webdienst.eu um 11:00:01762

dax.eu um 11:00:01820

videoclips.eu um 11:00:01840
gewesen; und sex.eu war nochmals 23 Mal dabei.

Als sehr beliebt erwies sich auch die Domain schumacher.eu, die 15 Anträge erhielt.

Weitere Informationen, insbesondere die Quoten, bei EURid.

dotEU Sunrise

Die 2. Phase der Sunrise Period scheint erfolgreich gestartet zu sein.

Einige Verwirrungen ergaben sich bei der Frage, ob auch weiter Lizenznehmer von Markenrechten Domains anmelden dürfen. Seit 2. Februar liegt ein Statement von EURid dazu zu vor:
[…] EURid hat daher juristischen Rat gesucht und entschieden, dass jeder, der während Sunrise 1 berechtigt ist, auch während Sunrise 2 einen Antrag stellen kann.
Im aktuellen 5. Newsletter von EURid wird dies auch kommuniziert.

aresstrom.de

Die Welt meldet einen teuren Rechtsstreit, in dem es auch um die Nutzung der Domain aresstrom.de geht.

Nachdem die Tochter des Mannheimer Energiekonzerns MVV, die Stadtwerke Kiel, im Jahr 2001 von der Berliner Ares AG die Vertriebstochter Energie-direkt GmbH gekauft hatte, nutzte das Kieler Unternehmen den Markennamen und die Domain »Aresstrom«. Vereinbart war für solche Fälle eine Vertragsstrafe, die in diesem Fall mit € 1,4 Mio beziffert wurde.

Doch das Landgericht Berlin (Az.: 96 O 163/05) wies die Klage der Berliner Ares Energie AG ab und begründete dies mit widersprüchlichem Verhalten, das gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoße. Erst scheint man mit der Nutzung von Marke und Domain einverstanden zu sein, dann, 2005, klage man dagegen und verlange Vertragsstrafe. So gehe es nicht.

Das Urteil ist leider noch nicht online verfügbar.

Montag, 6. Februar 2006

melle.de

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden (Urteil vom 23.09.2005, Asz.: 12 O 3937/04):
Städte und Gemeinden haben nicht automatisch einen höheren Namensschutz in Bezug auf ihre Internetauftritte und damit nicht automatisch einen Anspruch auf Unterlassung der Namensnutzung durch Dritte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück.
So die Pressemeldung des LG Osnabrück

Info via muepe.de.

Donnerstag, 2. Februar 2006

Domain-Newsletter #297

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu-Sunrise - Rätselraten um Familiennamen
__ENUM-Domains - DENIC gibt Startsignal
__.mobi - Mobil-Domain verzögert sich
__aventis.de - Pharmakonzern kontert Angriff
__1.com - Ein-Zeichen-Domains vor Versteigerung?
__dirtbike.com - viel Schmutz für US$ 75.000,-
__München - Seminar zum europäischen Markenrecht

DNL #297 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 1. Februar 2006

bundeskanzlerin.eu

geht an
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Österreich
Gut zu wissen.

Dienstag, 31. Januar 2006

familiennamen.eu

Die Erklärung gibts natürlich auch auf Deutsch:
Wie man auf Grundlage von früheren Rechten einen Familiennamen beantragt
30 Jan 2006


Wie man Familiennamen im Zusammenhang mit den „früheren Rechten“ behandeln soll, löst scheinbar viele Fragen und viel Verwirrung aus. Wie bei jedem anderen früheren Recht muss der Antragsteller nachweisen, dass der Name in dem EU-Mitgliedstaat rechtlich geschützt ist. Die rechtliche Situation unterscheidet sich dabei von Land zu Land. Aus diesem Grund muss man sich auf die anwendbaren Rechtsgrundlagen berufen und diese auch angeben. Falls Sie einen Familiennamen als früheres Recht geltend machen, fällt dies in die Kategorie „Anderes früheres Recht“.

Sie sollten bedenken, dass ein Familienname manchmal auch als Unternehmensname, Handelsname oder Geschäftsbezeichnung verwendet wird. Falls dies zutreffen sollte, können Sie Ihren Antrag stattdessen in den eben genannten Kategorien stellen. Natürlich wird auch hier, wie überall in der Sunrise Periode, ein Nachweis benötigt, der den Schutz des Namens belegt.

Bitte lesen Sie auch Abschnitt 17 der Sunriseregeln über die Familiennamen. Die Sunriseregeln können Sie auf unserer Seite im Abschnitt „Download/Dokumente“ finden.
Schlauer wird man aber auch nicht.

familynames.eu

EURid hat eine Erklärung zu den Nachweisen bei der Anmeldung von Familiennamen in der Sunrise Phase 2 der Einführung der dotEU abgegeben:
How to apply for a family name claiming prior rights
30 Jan 2006


How to treat family names when it comes to prior rights seems to cause a lot of questions and confusion. Like any other prior right the applicant has to show that the name has a legal protection in a member state. The legal situation for family names differs between countries. So, a referral to an applicable law is needed. If you are claiming a family name as a prior right, this falls under the category “other prior rights”.

You may consider that a family name sometimes also is used as a company name, trade name or business identifier. If so you can apply in those categories instead. Still documentary evidence proving the protection of the name is needed during Sunrise.

See section 17 about Family names in the Sunrise rules, which you can find on our web site in the download section.
Bringt das Licht ins Dunkel? Ein schwaches. Man kann es wohl so lesen: Für Anmelder mit Sitz in Deutschland reicht der Hinweis auf den Schutz von § 12 BGB aus. – Ob es wirklich ausreicht?

Montag, 30. Januar 2006

aventis.de

Das Urteil des LG Frankfurt (Urteil vom 14.01.2005, Az 3/12 O 113/04) zur Domain aventis.de liegt bei RA Möbius zum herunterladen (.pdf) bereit.

Das Pharma Unternehmen klagte gegen den Träger des Künstlernamens Aventis, der diesen Namen bereits seit 1991 in seinem Personalausweis eingetragen hat.

Und warum?

Der Beklagte verlangte vom Unternehmen Unterlassung hinsichtlich der Markennutzung und Domainnutzung sowie Lizenzgebühren und Schadensersatz. Daraufhin führte das Unternehmen eine Feststellungsklage gegen den Namensträger und hatte damit Erfolg.

Info via muepe.de

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

Mai 2025
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7477 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren