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Donnerstag, 13. Oktober 2005

.eu-Familiennamen III

Wir haben ja anscheinend sonst nichts zu tun: Soeben hat mich ein Mitarbeiter auf die
Regeln für das nationale Validierungsverfahren des Bundes für die Top-Level-Domain dot.eu
aufmerksam gemacht.

Es handelt sich dabei um ein Papier (.pdf) des Bundesverwaltungsamtes, das als nationale Validierungsstelle des Bundes (GVP) für öffentliche Einrichtungen des Bundes agiert.

Dort heißt es auf Seite 2 in Ziffer 9.c.:
9. Bestehende Rechte sind

c. nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen,
Familiennamen und charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke, sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind.
Es handelt sich dabei möglicherweise um eine Eingabe Art Dienstanweisung (?) in Vorbereitung der Sunrise Rules Anmeldung.

Vielleicht weiss jemand von den Lesern da draußen mehr?

.eu-Familiennamen II

Das EURid Team ist der Ansicht, nur weil der Missbrauch eines Namens verboten und der Name negativ geschützt ist, ergibt sich kein positiver Schutz des Namens.

Das MarkenG gibt ja aber auch nur Schutzrechte für den Fall des Missbrauchs, bzw. der Beeinträchtigung.

Da die Situation zu den Familiennamen unklar ist, wird der Validation Agent PwC in kürze ein Statement abgeben, das dann auf der Seite von EURid veröffentlicht wird.

.eu-Familiennamen

Bei der vertieften Auseinandersetzung mit den Sunrise Rules für dotEU stösst man auf nicht nachvollziehbare Widersprüche. Ob es sich um redaktionelle Fehler handelt oder beabsichtigt ist, bleibt vorerst unklar.

Heißt es in Artikel 10 Abs. I der EU-Verordnung vom 28. April 2004 noch, Familiennamen zählten zu den »älteren Rechten«, die im Rahmen der Sunrise Period registriert werden könnten, sucht man Familiennamen im Annex I (.pdf), der Liste der »früheren Rechte«, zu den Sunrise Rules vergebens.

Nachvollziehbar ist das nicht, da nicht nur in Deutschland (aufgrund § 12 BGB) Familiennamen besonderen Schutz genießen.

Die Jungs in Brüssel sollten die Sache schnellstens klären.

Das gilt auch für die Frage, welcher Nachweis zu erbringen ist, das Namensrecht zu belegen. Eigentlich sollte da eine Kopie des Personalausweises ausreichen, schaut man sich aber die Sunrise Rules an, würde der Beleg gemäß Chapter V Section 17., Section 12. mit einer zusätzlichen, von einer »competent Authority« oder einem »legal practitioner« (z. B. einem Rechtsanwalt) unterzeichneten Urkunde erbracht werden müssen. Wofür gibts denn bitte Personalausweise? – Aber all das nur, wenn Familiennamen wirklich im Rahmen der Sunrise Period zur Anmeldung gelangen dürfen.

Domain-Newsletter #282

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und beschäftigt sich diesmal ausnahmslos mit der Einführung von .eu:

__.eu (dotEU) - das Warten hat eine Ende!
__.eu - der Fahrplan zur Einführung
__.eu - die gestaffelte Registrierung
__.eu - Liste der "prior rights" veröffentlicht
__PwC - .eu-Prüfstelle "Validation Agent"
__.eu - Chance auf die Wunschdomain?
__Lizenz - .eu-Domains für Ausländer?
__.eu - Registrierungs- und Anmeldegebühren
__Liste der akkreditierten Registrare wächst
__.eu - Sunrise-Seminar von united-domains

DNL #282 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

mahngericht.de

Kollege Ralf Moebius teilt in aller Herrgottsfrühe mit, dass das OLG Köln (Urteil vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05) die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen auf Löschung der Domain "mahngericht.de" abgewiesen hat.
Die streitgegenständliche Domain war ursprünglich für die freie und Hansestadt Bremen registriert und sollte für ein gemeinsames Internet-Portal mit Zugang zu den Mahngerichten der Bundesländer Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein genutzt werden. Die Domain sollte vom Land Bremen auf das klagende Land Nordrhein Westfalen übertragen werden. Im Zuge der Übertragung der Domain kam es jedoch zu einem Formfehler, aufgrund dessen die Domain versehentlich freigegeben und vom Beklagten registriert wurde.

Das Landgericht Köln hatte den Beklagten zur Löschung der Domain "mahngericht.de" verurteilt, weil der Begriff ein namensartiges Kennzeichen sei und der Beklagte die Domain ohne eigene schützenswerte Interessen registriert hätte.

Das Oberlandesgericht hob die erstinstanzliche Entscheidung auf, weil der Begriff "mahngericht" nur eine Funktionsbezeichnung sei und keine Kennzeichnungs- oder Namensfunktion habe.
Bei RA Moebius gibt's sowohl die Entscheidung des LG Köln als auch die des OLG Köln, jeweils als .pdf.

Mittwoch, 12. Oktober 2005

.net – kommentierte Kommentare

Der neue, überarbeitete Vertrag zwischen ICANN und VeriSign, der Grundlage für die Verwaltung der .net in den kommenden Fünf Jahren ist, konnte bis vor wenigen Tagen kommentiert werden, ehe er in Kraft treten wird. Bret Fausett nimmt sich in seinem Podcast vom 11.10.2005 die Zeit, die Kommentare zu kommentieren. Sinnigerweise sorgt der treibende Soulfunksong Fight the Power von The Isley Brothers für beste Stimmung.

Bret Fausett findet, die Kommentare seien gelinde gesagt unfreundlich, aber sehr gut. Er durchleuchtet insbesondere zwei Einwürfe, die von erheblicher Bedeutung sind. Der erste betrifft den Wegfall des Preislimits, wie er im ursprünglichen Vertrag vorgesehen war und jetzt abgeändert wurde: VerySign darf zukünftig seine Preise jährlich um maximal 10 % erhöhen. Eine Domain die jetzt US$ 3,50 kostet würde dann in ca. 100 Jahren US$ 27.225,79 kosten. Für Anstößig angesehen wird auch die Vertragsklausel, dernach VeriSign als Registry (!) von .net, Großabnehmern Domains günstiger anbieten darf. Das ist aber ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Chancengleichheit für die Registrare.

Montag, 10. Oktober 2005

dotEU-Sunrise Rules Anlagen

Mittlerweile hat EURid die in den Sunrise Rules bereits angesprochenen Annexe veröffentlicht, die unter anderem näher erläutern was man unter Prior Rights zu verstehen hat. Alles ist leider nach wie vor nur in englischer Sprache vorhanden.

Sonntag, 9. Oktober 2005

Prägetheorie Ade

Brandheiss hereingekommen von Prof. Dr. Thomas Hoeren via [INFOLAW-L], eine Entscheidung des EuGH vom 06.10.2005 (Az.: C-120/04 in Sachen Thomson Life):
1. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

2. Die Feststellung von Verwechslungsgefahr kann nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass der von dem zusammengesetzten Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck von dem Teil des Zeichens, das die ältere Marke bildet, dominiert wird.

Donnerstag, 6. Oktober 2005

EURid stellt Testbed zur Verfügung

EURid hat ein Testbed für die Registrare zur Verfügung gestellt, innerhalb dessen Registrare arbeiten können, um ihre Systeme auf das EURid-System optimieren zu können.

In dem Testbed können die Registrare die Dateneinspeißung üben. Das ist die entscheidende Phase für diese Dienstleister, die natürlich ihre Kunden zufrieden stellen wollen. Das geht – weitestgehend – nur über eine hohe Erfolgsquote beim Registrieren in allen Phasen der Sunrise Period.

.eu Einmaleins

Übrigens ergibt sich aus dem Starttermin der 1. Phase der Sunrise Period von dotEU natürlich der Start der anderen Periods:
Start Sunrise Phase 1: — 7. Dez. 2005
Start Sunrise Phase 2: — 7. Feb. 2006
Start Live Registrierung: — 7. Apr. 2006

Domain-Newsletter #281

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu - Sunrise Period startet am 07.12.2005!
__.eu (dotEU) - die Sunrise Period im Detail
__DENIC - ENUM geht in Wirkbetrieb über
__.es - Live-Start am 08.11.2005
__LG Berlin - haftet der admin-c für Spam?
__Höhenflug - .org-Domains im Aufwind
__Gelüftet - Details zum vip.com-Deal enthüllt
__München - Seminar "Online-Recht für Verlage"


DNL #280 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 5. Oktober 2005

Tr.eu

d zu den o, t, e, u, s
alles klar jetzt gibt's doteu-stress
ihr wolltet gerade gehn - ahah - vergesst's
wir wer'n jetzt sehn, wer Domains erlässt

EURid gibt jetzt zeiten aus
am siebten zwölften kommse raus
die sunrise zeiten brechen an
und damit beginnt der doteu-run

Also bitte merken:

Beginn der 1. Phase der Sunrise Periode ist der 07.12.2005.

Dienstag, 4. Oktober 2005

anwaltskanzlei-notariat.de

Die Entscheidung des BGH (Beschluss vom 11.07.2005, NotZ 8/05) zur Domain anwaltskanzlei-notariat.de findet sich jetzt bei jurpc.de im Volltext. Resümee der Entscheidung: ein Anwaltsnotar ist nicht berechtigt, die Bezeichnung »Notariat« in seiner Internetadresse zu führen.

Datenschutz

Die aktuelle Ausgabe des Jusletters (vom 03.10.2005) beschäftigt sich in einem Schwerpunkt mit der 27. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten , die vom 14. bis 16. September 2005 in Montreux stattfand. Im Editorial des Jusletters schreibt Hanspeter Thür, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter u. a.
Wir betrachten es als grossen Erfolg dieser Konferenz, dass in der geschlossenen Sitzung der Datenschutzbeauftragten die Erklärung von Montreux verabschiedet wurde, welche als wichtigste Forderung die Anerkennung des Rechts auf Privatsphäre als universelles Menschenrecht postuliert und die internationale Gemeinschaft, allen voran die UNO, auffordert, dieses Grundrecht in ihre Charta aufzunehmen.
Leider gibt's den Newsletter nur für Abonnenten, doch findet man auf der Seite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten weitere Informationen zu dieser Konferenz und die Erklärung von Montreux (.pdf).

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