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Donnerstag, 8. Juni 2006

Nachname.eu

Anlässlich der Einführung von dotEU fragte man sich, ob normale bürgerliche Nachnamen in der Sunrise Period 2 erfolgreich angemeldet werden können. Sie können, wie mir soeben mitgeteilt wurde:
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag für den Domänennamen »xxxx« angenommen worden ist.

Heute haben wir Ihren Domänennamen registriert, und in 45 Tagen werden wir diesen aktivieren. Der Grund liegt darin, dass in der Sunrise Periode während eines Zeitraums von vierzig (40) Kalendertagen nach der Entscheidung des Registers, den Domänennamen zu registrieren (in den .eu Streitbeilegungsregeln als „Sunrise-Einspruchsfrist bezeichnet), jede interessierte Partei ein ADR-Verfahren gegen diese Entscheidung auf Basis der Nichtvereinbarkeit dieser Entscheidung mit den Verordnungen einleiten kann.

Daher wird Ihr Domänenname erst aktiviert werden, wie oben bereits erklärt, wenn in der vierzig (40) Tagefrist kein ADR-Verfahren gegen die Entscheidung des Registers eingeleitet wurde.

Wir werden Sie, nach Aktivierung Ihres Namens, per Email benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Das EURid Team
Das Aufatmen in Kreisen der Anwaltschaft hört man bis Brüssel – und einige dürfte es freuen, ihre Zulassung behalten zu dürfen, die sie für den Fall, PwC und EURid hätten normale bürgerliche Namen nicht akzeptiert, abgeben wollten.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/2140079/modTrackback

soulsurfer42 - 11. Jun, 18:05

Aufatmen?

Die Mehrzahl der Anwälte dürfte allerdings vorher in die Richtlinien und die Sunrise-Regeln geschaut und daher gewusst haben, dass Familiennamen zur Registrierung in der Sunrise II berechtigen...

dading - 14. Jun, 09:49

Wie man's nimmt. Es war zwar erstens eindeutig geregelt, doch was EURid kommunizierte war gelinde gesagt widersprüchlich.

Und Zweitens konnte die Mehrzahl der Anwälte (so mein Eindruck: ich erhielt zig Anrufe und eMails) nicht in der Lage, die Sunrise Regeln zu lesen, zu verstehen und aufgrund dessen einen ordentlichen Antrag für Nachnamen abzugeben.

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