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Domains

Mittwoch, 5. Januar 2005

tsunamirelief.com

Ein Fundrising besonderer Art versuchte Josh Kaplan, 20, der die Domain tsunamirelief.com, die er zuvor von dem Freelance Journalisten Michelle Tirado gespendet bekam, bei eBay versteigern wollte — für US$ 50.000,–. Das kam in der Öffentlichkeit nicht richtig an.

Seine Mutter beteuert, es handele sich um ein Missverständnis, der Junge wollte über die Versteigerung Spenden generieren.

Info via theregister.co.uk, dank RA Florian Hitzelberger.

Montag, 3. Januar 2005

iWhois

Wieder ein schlagendes Argument gegen IE: Wer es leid ist, WHOIS-Daten über irgendwelche Internetseiten abzurufen, kann nun in seinen Mozilla Browser eine WHOIS-Suche integrieren. Jottings.com hat hart und erfolgreich dafür gearbeitet, die Abfrage für die Top Level Domainendungen .com, .net, .org, .info, .biz, .us, .ca, .co.uk und .org.uk zu ermöglichen.

Info via icannBlog.

Donnerstag, 30. Dezember 2004

Domainschutz durch Art 14 GG

Kollege Boris Hoeller hat ganze Arbeit geleistet und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erstritten.

Kurz gesagt:
»Die Vertragsbeziehung eines Domaininhabers zu dem Registrar einer Domain unterfällt dem Schutz von Artikel 14 GG«.

afp.info II

Bei den Kollegen von netlaw.de sind nun die Entscheidungsgründe der französischen afp.info-Entscheidung online.

delikomat.com

Peter Müller machte bereits vor einigen Tagen auf zwei Grabbingentscheidungen aufmerksam: »delikomat.com« vom Österreichischen Obersten Gerichsthof (ÖOGH, Urteil v. 16.03.2004 – ob 42/04m) und die schon länger bekannte »weltonline.de« des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 02.12.2004 – I ZR 207/0), deren Entscheidungsgründe noch nicht vorliegt.

Dienstag, 28. Dezember 2004

Jeff Reynolds

Wie die Jungfrau zum Kinde kam Jeff Reynolds zum Domain-Business. Bei Google ersteigerte er die Domain americanflags.com und gründete zwangsläufig ein gutgehendes Unternehmen.

Die vollständige Geschichte, die zeigt, was der Handel mit Domainnamen bewirken kann, findet sich im domain name journal.

Dienstag, 21. Dezember 2004

milka.fr

Kraft Foods hat ein Problem, die französische Domain milka.fr gehört Frau Milka Budimir, einer Schneiderin, die dort leider nur ihre Adresse mitteilt und keine Kreationen feil bietet.

Mehr zu diesem schönen, noch nicht anhängigen Rechtsstreit bei markenbusiness.com.

Samstag, 18. Dezember 2004

höhner.com

Wie die Kölnische Rundschau berichtet, verhandelte das Amtsgericht Bergheim am Donnerstag den Rechtsstreit um die Anwaltsgebühren wegen der Abmahnung des 17-jähriger Inhabers der Domain höhner.com.

Dieser kleine Prozess ist nicht nur ein Beispiel für die Risiken der Domain-Registrierung, sondern auch für die allgemeine Abwesenheit gesunden Menschenverstandes: Der Stiefvater des Domain-Inhabers Daniel Pellenz hat nach zahlreichen Mahnungen, die Rechtsanwaltgebühren auszugleich, der Gegenseite angeboten, die Hälfte zu zahlen. Darauf ging die Gegenseite nicht ein, nur um vor Gericht zu gehen und dann einen entsprechenden Vergleich zu schließen.

Warum nicht ein paar Kosten und jede Menge Zeit sparen und sich außergerichtlich einigen? Ei, es geht doch ums Prinzip!

Freitag, 17. Dezember 2004

sartorius.at

Wer das Urteil des Landgericht Hamburg über die österreichische Domain sartorius.at im Original sehen möchte, der findet es bei Rechtsanwalt Ralf Möbius als .pdf zum herunterladen.

Das Urteil nimmt »erstmals zur Unterscheidungskraft einer Top-Level-Domain bei Gleichnamigen verschiedener Nationen Stellung«.

Donnerstag, 16. Dezember 2004

sartorius.at

Wie Rechtsanwalt Michael Terhaag mitteilt, gibt es eine Domainrechtsentscheidung vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 10.12.2004, Az.: 324 O 375/04) von europäischen Ausmaßen.

In den von Kollegen Terhaag formulierten Leitsätzen heißt es:

»1. Ein in Österreich ansässige Unternehmen kann von einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person bei Namensgleichheit nicht ohne Weiteres die Löschung einer ›at-Domain‹ verlangen.

2. Allein der Umstand, dass die Klägerin in Österreich ansässig und dort auch geschäftlich tätig ist, rechtfertigt selbst dann keine Durchbrechung des Prioritätsgrundsatzes, wenn man unterstellt, dass der Beklagte weder im Hinblick auf seine Person noch auf die Gestaltung seines Internetangebots einen Bezug zu Österreich dartun kann

3. Der Verkehr erwartet hinter einer Domain mit der TLD ›.at‹ keineswegs zwingend ein Angebot mit einem wie auch immer gearteten Österreich-Bezug.«

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

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