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Samstag, 18. Dezember 2004

höhner.com

Wie die Kölnische Rundschau berichtet, verhandelte das Amtsgericht Bergheim am Donnerstag den Rechtsstreit um die Anwaltsgebühren wegen der Abmahnung des 17-jähriger Inhabers der Domain höhner.com.

Dieser kleine Prozess ist nicht nur ein Beispiel für die Risiken der Domain-Registrierung, sondern auch für die allgemeine Abwesenheit gesunden Menschenverstandes: Der Stiefvater des Domain-Inhabers Daniel Pellenz hat nach zahlreichen Mahnungen, die Rechtsanwaltgebühren auszugleich, der Gegenseite angeboten, die Hälfte zu zahlen. Darauf ging die Gegenseite nicht ein, nur um vor Gericht zu gehen und dann einen entsprechenden Vergleich zu schließen.

Warum nicht ein paar Kosten und jede Menge Zeit sparen und sich außergerichtlich einigen? Ei, es geht doch ums Prinzip!

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