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Samstag, 18. Dezember 2004

höhner.com

Wie die Kölnische Rundschau berichtet, verhandelte das Amtsgericht Bergheim am Donnerstag den Rechtsstreit um die Anwaltsgebühren wegen der Abmahnung des 17-jähriger Inhabers der Domain höhner.com.

Dieser kleine Prozess ist nicht nur ein Beispiel für die Risiken der Domain-Registrierung, sondern auch für die allgemeine Abwesenheit gesunden Menschenverstandes: Der Stiefvater des Domain-Inhabers Daniel Pellenz hat nach zahlreichen Mahnungen, die Rechtsanwaltgebühren auszugleich, der Gegenseite angeboten, die Hälfte zu zahlen. Darauf ging die Gegenseite nicht ein, nur um vor Gericht zu gehen und dann einen entsprechenden Vergleich zu schließen.

Warum nicht ein paar Kosten und jede Menge Zeit sparen und sich außergerichtlich einigen? Ei, es geht doch ums Prinzip!

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https://domecht.twoday.net/stories/445519/modTrackback

dpellenz - 20. Dez, 13:54

Guten Tag,
es hat damit gar nichts zu tun um die Ehre. Es geht mir auch gar nicht ums Prinzip sondern um das Vorgehen eines solchen Anwalts der Höhner.
Wie man am Sonntag auch in der Kölner Express lesen konnte, war der Sachverhalt ganz anders als in der Kölnischen Rundschau beschrieben.
Zumal am 31.3.2004 der Domain Verwalter Herr Daniel Linssen sich mit mir per E-Mail in Verbindung gesetzt hatte und an dem gleichen Tag ich sofort zu einer Domain Übergabe an die Höhner zugestimmt habe bzw. das Fax verschickt worden ist.
Am nächsten Tag habe ich in meinem Briefkasten ein Schreiben vom Anwalt der Höhner vorgefunden das ich noch zusätzlich 680 Euro bezahlen soll. Dies habe ich natürlich nicht eingesehen, wieso auch?! Sollte ich noch für eine Domain bezahlen die schon vorher an die Höhner übertragen worden ist?
Dem Gericht war dies egal, was solls auch, aber da sieht man wieder wie manche Leute Geld machen.

dading - 20. Dez, 16:15

Prinzip

Ums Prinzip ging es ja wohl der Klägerin. Die hatte sicher auch eine Anspruch, aber gleichwohl muss man einen solchen Prozess nicht führen, wenn ein vernünftiges Angebot zur außergerichtlichen Einigung besteht.

RA Dingeldey
dpellenz - 21. Dez, 15:22

Hallo,

jedoch sollte man dann auch in dieser Hinsicht hin das Presseecho beachten. Siehe Express.

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