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Montag, 23. Mai 2005

fatum.de II

Bei den Kollegen von aufrecht.de ist das Urteil des LG München (vom 11. April 2005, Az.: 27 O 16317/04) zur Domain fatum.de nun online.

Ein wenig schneller war übrigens der Kollege Hagen Hild auf kanzlei.biz.

Mittwoch, 11. Mai 2005

fatum.de

Wie RA Noogie C. Kaufmann vom ITM via [INFOLAW-L] mitteilt, meint das LG München im Urteil vom 11.04.2005 (Az.: 27 O 16317/04), dass auch lateinische Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch angesiedelt sein können. Das ziehe aber nicht zwingend ein Freihaltebedürfnis als Gattungsbegriff nach sich, »da die deutsche Übersetzung nur Personen mit Lateinkenntnissen möglich ist, was aber nicht auf die Mehrheit der Bevölkerung zutrifft.«

Termine

Der BGH hat gestern noch eine Vorschau auf anstehende Termine veröffentlicht. Wir Domainrechtler notieren:

segnitz.de, mündliche Verhandlung am 09.06.2005
Vorinstanz war das OLG Bamberg (4 U 16/01). Ein 900 Seelen Ort klagt gegen die A. Segnitz GmbH & Co.KG. Die Entscheidung findet sich nicht im Internet.

Der BGH schreibt in seiner Mitteilung u.a.: »Die Vorinstanzen haben der auf Unterlassung und Freigabe von „segnitz.de“ abzielenden Klage stattgegeben. Mit der Revision erstrebt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage.«

hufeland.de, mündliche Verhandlung am 28.06.2005
Vorinstanz war das OLG Karlsruhe (6 U 17/02). Hier klagt eine Klinik »Hufeland«, die Zugleich Inhaberin einer Marke ist, gegen eine andere Klinik »Hufeland«. Das besondere ist die Frage nach der Priorität im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung.

Das OLG Karlsruhe meinte: »Zur Lösung von Konfliktfällen firmenrechtlichen Schutzes, die sich aus der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ergeben, ist davon auszugehen, dass den sich gegenüberstehenden Firmenbezeichnung dieselbe Priorität, nämlich der Zeitpunkt der deutschen Einheit, zukommt.«

Montag, 9. Mai 2005

schmidt.de

Ebenfalls frisch online bei den Kollegen von aufrecht.de: Die Entscheidung schmidt.de, die man bisher nur als .pdf beim Kollegen Möbius bekam.

grundke.de

Lang, lang ist das nun wieder her: Am 08.04.2004 hatte das OLG Celle (Az.: 13 U 213/03) über die Domain grundke.de entschieden und für ordentlichen Wirbel gesorgt. Bei den Kollegen von aufrecht.de ist die Entscheidung nun abrufbar.

Man findet das Urteil schon seit langem auch bei jurpc.de und beim OLG Oldenburg.

Das Urteil sorgte im Sommer letzten Jahres für Aufregung: Das OLG Celle hatte der Klage eines Herrn Grundke gegen den treuhänderischen Domain-Inhaber, eine Internetagentur, stattgegeben, weil trotz treuhänderischer Verwaltung der Domain für einen berechtigten Namensträger eine Namensrechtsverletzung vorgelegen habe.

Mittlerweile ist das wohl herrschende Meinung in der Rechtsprechung, wie jüngere Entscheidungen zeigen (müller.de).

Freitag, 29. April 2005

Urteil schmidt.de

Wie Ra Möbius soeben mitteilt, ist die Entscheidung des LG Hannover (Urteil vom 22.04.2005, Az.: 9 O 117/04) über die Domain schmidt.de jetzt online als .pdf abrufbar.

Donnerstag, 28. April 2005

maggi.com

Die maggi.com-Entscheidung des schweizer Bundesgerichtes Lausanne vom 21.01.2005 (Az: 4C.376/2005) ist bereits vor einigen Wochen veröffentlicht worden. Nun findet sich nicht nur das Urteil bei jurpc.de, dort ist auch das Urteil der Vorinstanz, Kantonsgericht Nidwalden (Schweiz) (Urteil vom 07.01.2004, Az.: ZZ 02 14) abrufbar. Ein langes, langes Urteil, das sich intensiv mit der Rechtslage bei Gleichnamigkeit und Vertstößen gegen das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auseinandersetzt.

Freitag, 22. April 2005

schmidt.de

Wie RA Ralf Möbius soeben in einer Pressemitteilung erklärt, hat das Landgericht Hannover (Urteil vom 22.04.2005, Az.: 9 O 117/04) den Sender SAT1 dazu verurteil, die Domain schmidt.de freizugeben.

Geklagt hat ein Herr Peter Schmidt aus Berlin, der »der jetzt bestätigten Ansicht war, er würde durch den unbefugten Gebrauch der Domain „schmidt.de“ von der SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH in seinem Namensrecht verletzt.«

Donnerstag, 21. April 2005

aladon.de II

Wie die Kollegen von Aufrecht.de mitteilen, bestätigte das LG Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05) eine frühere, im einstweiligen Verfügungsverfahren am 19.01.2005 ergangene Entscheidung zur Frage von für den direkten Konkurrenten werbenden Links.

»Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.«

Mittwoch, 13. April 2005

müller.de

Kollege RA Möbius erklärt in einer Pressemitteilung, über die Mutter aller Umlautdomains »müller.de« habe nun das LG Hamburg (Urteil vom 26.01.2005, Az.: 302 O 116/04) entschieden.

Das LG Hamburg hält sich an gängige Rechtsprechung und meint, auch bei Gestattung eines Namensträgers sei es einem Dritten nicht erlaubt, eine entsprechende Domain zu registrieren. Herr Müller kann Herrn Schmidt also nicht bitten, für ihn unter dem Namen Schmidt die Domain zu registrieren.

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