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Montag, 11. April 2005

literaturhaus.de

Und wieder eine Entscheidung des BGH, die endlich ihre Gründe gefunden hat: literaturhaus.de (Urteil vom 16.12.2004, Az.: I ZR 69/02):

a) Der Bezeichnung "Literaturhaus e.V." fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.

b) Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

Info via muepe.de, wo man auch den Link zum Urteil der Vorinstanz, dem OLG München, findet.

Donnerstag, 7. April 2005

hotel-maritim.dk

Wie Thomas Hoeren bereits am 05.04.2005 via INFOLAW-L mitgeteilt hat, liegt eine BGH-Entscheidung vor (Urteil vom 13.10.2004, Az.: I ZR 163/02 – OLG Hamburg LG Hamburg), die die Frage der internationalen Zuständigkeit verfeinert:

Amtlicher Leitsatz:

a) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist.

b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.

Mittwoch, 16. März 2005

juraxx.de

Die Entscheidungsgründe für das Urteil des OLG Hamm (vom 18.01.2005, Az.: 4 U 166/04) liegen vor und sind bei www.justiz.nrw.de veröffentlicht (einfach unter Aktenzeichen: 4 U 166/04 eingeben, dann läufts). Der bereits veröffentlichte Tenor lautet:

»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«

Info via muepe.de

Dienstag, 15. März 2005

milka.fr

Nach langem Hin und Her konnte sich nun doch wieder ein Konzern durchsetzen und einem gleichnamigen Kleinstunternehmer eine Domain weggeschnappt. Diesmal die Schneiderin Milka Budimir, die ihre Domain milka.fr (.fr = Frankreichs ccTLD) an Kraft Foods verlor.

Info via heise.de

Mittwoch, 9. März 2005

local.com

Jetzt wirds teuer. Die Domain local.com wurde für US$ 700.000,– verkauft. Das ist in diesem Jahr bisher der höchste Preis, der für eine Domain gezahlt wurde.

Info via dnjournal.com

Dienstag, 8. März 2005

sartorius.at die Zweite

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 16.02.2005, Az.: 2 a O 113/05) hat nun auch, nach dem Landgericht Hamburg, über die Domain sartorius.at eine Entscheidung gefällt.

Das Urteil findet man bei aufrecht.de. Als Leitsatz hält man bei aufrecht.de fest:

»1. Ein in Österreich ansässige Unternehmen kann von einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person bei Namensgleichheit nicht ohne Weiteres die Löschung einer „at-Domain“ verlangen.

2. Eine Ausnahme vom Prioritätsgrundsatz ist auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil es um einen Domain-Namen mit der TLD „at“ geht. Letztere wird zwar von dem Gebiet Österreich aus verwaltet, so dass die meisten Registrierungen der Domains sicherlich Bezug zu Österreich haben. Vorausgesetzt wird ein solcher Bezug aber ausweislich der Registrierungsbedingungen gerade nicht. Daher kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkehr hinter der Domain mit der TLD „at“ zwingend ein Angebot mit österreichischem Bezug vermutet. Vielmehr weist, was auch dem lnternetnutzer bekannt ist, „at“ lediglich auf die nationale Vergabeorganisation hin.

3. Ein Übertragungsanspruch scheidet auch deswegen aus, weil damit eine unzulässige Bevorzugung der Beklagten zu 2) gegenüber anderen Interessenten verbunden wäre.«

Info via muepe.de.

Juraxx

Prof. Dr. Thomas Hoeren teilt so eben via Infolaw die Quintessenz einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 18.01.2005, Az.: 4 U 166/04) mit:

»Die Domain allein stellt für sich genommen kein schutzfähiges Recht dar. Es handelt sich nur um eine zufällig erlangte faktische Position, insbesondere gegenüber einem prioritätsjüngeren Kennzeichen/Namen ("Juraxx").«

Mittwoch, 2. März 2005

Admin C

Nach dem aktuellen Urteil des LG Bonn, liegt nun ein weiteres Urteil, diesmal vom LG Hamburg (bereits vom 02.03.2004, Az.: 312 O 529/03), zur Frage der Haftung des Admin C vor. Die Redaktion von jurPC hat folgenden Leitsatz veröffentlicht:

»Die Registrierung als Admin-C ist als kausaler Beitrag zu dem Wettbewerbsverstoß durch ein internetbasiertes Angebot unkonzessionierten Glückspiels anzusehen, da die Benennung als Admin-C zwingende Voraussetzung für die Domain-Registrierung ist.«

Das Urteil kann bei jurPC als .pdf-Datei heruntergeladen werden.

Dienstag, 1. März 2005

Admin C

Das Landgericht Bonn (Urteil vom 23.02.2005, Az.: 5 S 197/04) hat ein Urteil des AG Bonn (vom 24.08.2004; Az.: 4 C 252/04) bestätigt – mit einigen unangenehmen Folgen für den Admin C: er auch haftet für wettbewerbswidrige Inhalte einer Internetseite.

Mehr dazu bei pkl.com.

Info via muepe.de

Donnerstag, 24. Februar 2005

maggi.com

Nach langjährigem Ringen hat der Konzern Nestlé (Société des produits Nestlé SA) nun vor dem Schweizerischen Bundesgericht (Urteil vom 21.01.2005, Az.: 4C.376/2004) die Domain maggi.com erstritten, die Herrn Romeo Maggi gehörte.

Mehr dazu bei muepe.de.

Das Urteil findet man beim Bundesgericht.

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