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Donnerstag, 21. April 2005

aladon.de II

Wie die Kollegen von Aufrecht.de mitteilen, bestätigte das LG Düsseldorf (Urteil vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05) eine frühere, im einstweiligen Verfügungsverfahren am 19.01.2005 ergangene Entscheidung zur Frage von für den direkten Konkurrenten werbenden Links.

»Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen.«

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