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Mittwoch, 11. Mai 2005

fatum.de

Wie RA Noogie C. Kaufmann vom ITM via [INFOLAW-L] mitteilt, meint das LG München im Urteil vom 11.04.2005 (Az.: 27 O 16317/04), dass auch lateinische Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch angesiedelt sein können. Das ziehe aber nicht zwingend ein Freihaltebedürfnis als Gattungsbegriff nach sich, »da die deutsche Übersetzung nur Personen mit Lateinkenntnissen möglich ist, was aber nicht auf die Mehrheit der Bevölkerung zutrifft.«

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