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Montag, 27. Juni 2005

blogigo.de vs. blogio.de

blogigo.de, ein Weblogbetreiber (Martin le Vrang & Markus Westner GbR), erwirkte eine einstweilige Verfügung (LG München I, Entscheidung vom 01.06.2005) gegen den Inhaber der Domain blogio.de, der seit dem 04.05.2005 unter der Domain ebenfalls einen Weblogservice angeboten hatte.
»Das Gericht stellte fest, dass die Martin le Vrang & Markus Westner GbR durch die Nutzung des Domainnamens Kennzeichenrechte erworben hatte und dass die Namen der beiden Weblogdienste verwechselbar seien.«
Info via muepe.de.

Donnerstag, 23. Juni 2005

hufeland.de

Der BGH hat wieder einmal entschieden. In der Presseerklärung zum Urteil hufeland.de (23. Juni 2005 – I ZR 288/02) heisst es:
»Da die beiden Kennzeichenrechte in dieser Weise nebeneinander stünden, seien beide Parteien wie Gleichnamige zu behandeln; beiden sei es gestattet, die Bezeichnung „Hufelandklinik“ oder „Hufeland-Krankenhaus“ zu verwenden. Gehe es um die Registrierung des gemeinsamen Namens (hier „Hufeland“) als Domainname, gelte unter Gleichnamigen der Grundsatz: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“

Die Gleichgewichtslage dürfe allerdings nicht gestört werden, etwa dadurch, daß die Beklagte ihren Tätigkeitsbereich räumlich ausdehne. In der Registrierung und Verwendung des Domainnamens „hufeland.de“ liege eine solche räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs noch nicht, auch wenn diese Internetseite von überall aus aufgerufen werden könne.«
Das Berufungsurteil des OLG Karlsruhe wurde aufgehoben.

Dienstag, 14. Juni 2005

weltonline.de

Die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils zur Domain weltonline.de (Urteil vom 01.12.2004, I ZR 207/01) sind veröffentlicht. Bei haerting.de findet man Informationen dazu.

Treuhanddomains

Rechtsanwalt Bender von der Kanzlei MBK hat mir zwei schöne Urteile zum Thema treuhänderische Domainverwaltung vom LG Paderborn (Urteil vom 01.12.2004, Az.: 3 O 300/04) und dem OLG Hamm (Urteil vom 25.04.2005, Az.: 13 U 15/05) übersandt. Beide verweisen in der Urteilsbegründung auf Palandt/Heinrichs (64. Aufl., § 12 BGB, Rn 14 und 17):
Das Namensrecht ist als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich nicht übertragbar […]. Allerdings kann der Namensträger einem anderen gestatten, seinen Namen zu benutzen. Dadurch wird der Berechtigte zwar nicht Inhaber eines Namensrechts. Er kann aber zur Geltendmachung der Rechte des Namensträgers ermächtigt werden und darf sich Dritten gegenüber auf die Priorität des von ihm benutzten Rechts berufen […].
Das OLG Hamm verweist zudem auf die eigene Entscheidung um die Domain veltins.com und erklärt kurzerhand:
Der Treuhänder hat keine schlechtere Position bei der Ausübung von Abwehransprüchen als der Treugeber, für den er die Rechtsposition letztlich ausübt.
Meh dazu im kommenden Domain-Newsletter.

Mittwoch, 8. Juni 2005

aladon.de

Mittlerweile liegt auch die Urteilsbegründung des LG Düsseldorf (vom 27.04.2005, Az.: 34 O 51/05) in der Sache »aladon Peter Zinke« gegen die Betreiber der Suchmaschine »mrinfo.de« vor. Kollege Felix Richter hat dazu Informationen bereit gestellt.

Im morgen erscheinenden Domain-Newsletter #263 findet sich ein Artikel dazu.

Montag, 6. Juni 2005

KFZ-Patent

Wie Rechtsanwalt Kai Kähler soeben mitteilt, liegt nun das Urteil des Bundespatentgerichts in der Sache vor. Leider funktioniert der angegebene Link nicht.

Die Hintergundinformationen zum Streit über die KFZ-Domains gibt es bei Netlaw.de.

[UpDate]
Hier nun ein Link für das Urteil beim Kollegen Dr. Bahr. Die Patentnichtigkeitsklage war erfolgreich.

Info via [INFOLAW-L]

Dienstag, 31. Mai 2005

müller.de

Die Entscheidung des LG Hamburg zur Domain müller.de findet sich jetzt auch bei jurPC.de zum herunterladen als Faksimile.

Donnerstag, 26. Mai 2005

schmidt.de 2. Instanz

Der Kollege Ralf Möbius meldet: Die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH hat mit Datum vom 24.05.2005 am Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22.04.2005 (Az.: 9 O 117/04) eingelegt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 13 U 117/05.

Mittwoch, 25. Mai 2005

Domainregistrierung

Eine weitere Entscheidung bei jurpc.de stammt vom LG Görlitz (Urteil vom 31.08.2004, Az.: 1 O 127/03). Da geht es um Schadensersatzansprüche gegen einen Provider, der eine Domain nicht schnell genug registriert hat:
1. Wird ein Provider mit der Einrichtung und Registrierung einer Domain beauftragt und sagt der Provider zu, dass der Account in der Regel innerhalb eines Arbeitstages freigeschaltet wird, kann dies ein Durchschnittskunde nur so auffassen, dass ihm zu diesem Zeitpunkt die gewünschte Domain auch zur Verfügung steht. Wird die Domain durch eine verzögerte Bearbeitung des Providers zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu.

2. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst auch diejenigen Kosten, die für den Rückerwerb der gewünschten Domain erforderlich sind.

günstiger.de

Bei jurpc.de liegt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2005, Az.: 5 U 117/04) zur Domain günstiger.de vor. Die Leitsätze der Redaktion:
1. Es ist Inhalt der aus dem vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnis resultierenden rechtlichen Verpflichtung des Internet-Providers, einen vor dem 1.3.2004 gestellten Registrierungsantrag auf die Umlaut-Domain "günstiger.de" am 1.3.2004 an die Denic zu übermitteln und etwaige weitere Anträge auf die Domain "günstiger.de" nicht zu bevorzugen.

2. Ob ein Markeninhaber allein durch Versendung von Warnschreiben Prüfungspflichten des Betreibers eines Name-Servers einseitig begründen kann, erscheint sehr zweifelhaft. Selbst wenn dies bejaht würde, wären derartige Prüfungspflichten auf offenkundige Rechtsverletzungen begrenzt.
Ganz nachvollziehen kann ich Ziffer 1 nicht. Nach Lektüre des Urteils weiss ich dann mehr.

[update]
Ziffer 1 meint eigentlich: Ein Registrierungsauftrag verpflichtet den Registrar die gewünschte Domain zu registreren. Das wussten wir aber bereits vorher.

Im Falle günstiger.de verpflichtete sich der Registrar, im Rahmen der Einführungsrunde deutscher Umlautdomains, keine anderen Vorbestellungen für die Domain günstiger.de an- und vorzunehmen.

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