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Domaininhalte

Montag, 20. Februar 2006

Google Adwords

Bei den Kollegen von Aufrecht.de findet sich eine ältere Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 08.06.2004, Az.: 6 W 59/04) mit dem aufrechtlichen Leitsatz:
Das Verwenden des Namens eines Konkurrenten als Google AdWord kann ein Wettbewerbsrechtsverletzung darstellen. Dies ist auch dann der Fall, wenn über die von Google angebotene Option "weitgehende passende Keywords wählen" die Begriffe von der Suchmaschine, und nicht von dem tatsächlich werbenden vorgegeben werden.

Montag, 9. Januar 2006

PopUps und Affiliates

netlaw hat eine neue Entscheidung zum Thema Internetwerbung und Affiliate-Programme online gestellt. Der Leitsatz zum Urteil des AG Pforzheim (vom 20.12.2005, Az.: 1 C 284/03) lautet:
Wer einen Affiliate-Partner beauftragt, die eigene Internetpräsenz zu bewerben, haftet auch dann nicht für Werbe-E-Mails, in denen die Website des Affiliate-Partners beworben wird, wenn sich beim Verlassen der in der E-Mail beworbenen Website ein Exit-Pop-Up öffnet, in dem seinerseits für die eigene Website Werbung betrieben wird.

Dienstag, 6. Dezember 2005

Forenhaftung

Es ging bereits durch die gesamte iPresse, da darf das Domainblog nicht fehlen: heise.de haftet unmittelbar (also ohne Kenntnis) für rechtsverletzende Forenbeiträge. Mehr dazu bei heise.de

Dienstag, 15. November 2005

affiliate-Entscheidung

Kollege RA Elmar Kloss hat mir den Link zur Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 06.10.2005, Az: 31 O 8/05) hereingereicht, die sich mit der Haftung für Affiliates beschäftigte, und stellt nicht zu unrecht fest:
Die verschuldens- (also auch Kenntnis-) unabhängige Haftung des Geschäftsherrn für seine Werbepartner ist nun einmal in §§ 8 Abs. 2 UWG, 15 Abs. 7 MarkenG eindeutig geregelt. […] Mit der allgemeinen oder auch speziell telekommunikationsrechtlichen Störerhaftung hat das einfach gar nichts zu tun.

Montag, 14. November 2005

heise-links

In der aktuellen Ausgabe des Jusletters von weblaw.ch findet sich ein Artikel von Pro. Dr. Th. Hoeren zur Entscheidung des OLG München (Urteil vom 28. Juli 2005, Az.: 29 U 2887/05) über die »illegalen Hyperlinks« bei heise.de auf urheberrechtswidrige Kopier-Software.

Hoeren sieht die Bundesverfassungsbeschwerde als richtig an, denn die Münchener Entscheidung enthalte einige Mängel, auch verfassungsrechtlicher Art. Das fange mit dem Widerspruch an, dass das Gericht heise.de zu Gute hält, dass man sich von dem Angebot distanziere und auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung hingewiesen habe, aber gleichwohl
durch das blosse Setzen des Links auf Any DVD die entsprechende Herstellerfirma «adäquat-kausal unterstützt» zu haben.
Alles weitere wie immer nur für registrierte Leser.

Mittwoch, 9. November 2005

Störerhaftung

Thomas Gramespacher gibt bei jurpc.de einen Einblick in die Störerhaftung von Diensteanbietern auf Grundlage der §§ 8 und 11 TDG.

Die Essenz daraus: Wer abmahnen will, sollte sich vorher genauestens informieren, sonst wird das nichts mit der Abmahnung.

NB:Ich sehe das jeden Tag aufs Neue: Die Kollegen haben einen rüden, selbstgefällig Ton an sich, aber von der Materie kaum eine Ahnung. Wollen die so ihre Unwissenheit überspielen, oder nur Ihre Faulheit? Dabei maße ich mir nicht an, allwissend zu sein. Aber ich lese vorher nach, wie die Sach- und Rechtslage ist.

Donnerstag, 3. November 2005

Aktualisierung der Internetseite

Wie Noogie C. Kaufmann via [INFOLAW-L] berichtet, hat das AG München vor gut einem Jahr ein Urteil zur Frage gefällt, innerhalb welcher Zeit eine Internetseite aktualisiert werden muss, soweit dort ein veröffentlichtes Gerichtsurteil als "nicht rechtskräftig" bezeichnet wird. Mindestens zwei Wochen!

Die entsprechende Entscheidung, die auf den 15.09.2004 datiert (AG München, Az.: 161 C 17453/04) findet man auf der Seite der Kanzlei Professor Schweizer, der die Leitsätze wie folgt fasst:
Die Veröffentlichung eines nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils – hier: in der Urteilsdatenbank einer Kanzlei-Homepage – stellt keine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Dies gilt auch dann, wenn das Urteil nicht als „nicht rechtskräftig“ gekennzeichnet wird.

Auch wenn die wiedergegebene richterliche Entscheidung vom Rechtsmittelgericht in wesentlichen Punkten abgeändert wird, kommt die Veröffentlichung der erstinstanzlich festgestellten Tatsachen und Rechtsfragen keiner dem Widerruf zugänglichen Tatsachenbehauptung gleich.

Wird das veröffentlichte Urteil im Rechtsmittelverfahren aufgehoben, ist dem Veröffentlichenden eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er entweder die abändernde Entscheidung in die Urteilsdatenbank aufzunehmen oder das erstinstanzliche Urteil mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen hat.

Unter Berücksichtigung der technisch und organisatorisch bedingten Vorlaufzeit gilt hier bei eine Umsetzungsfrist von mindestens zwei Wochen als angemessen, nachdem dieser Kenntnis von der abändernden Entscheidung erlangt hat.
Auf diese Entscheidung berief sich jetzt das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 16.10.2005 (Az.: 16 W 16/05). Dort heißt es:
Die Frist hierfür [… dass der Antragsgegner die Eintragung des OLG Urteils entfernt und das nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts darin belässt …] hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 15. September 2004 161 C 17453/04 mit zwei Wochen bemessen.

Mittwoch, 2. November 2005

to-you.de

Heise.de berichtet über ein Versäumnisurteil des AG Hamburg, das heute gestern morgen gegen die nicht erschienene Klägerseite erging. Geklagt hatte sie gegen einen Jugendlichen, der auf seiner Internetseite geschützte Prominentnebilder veröffentlicht hatte. Die Rechteinhaber an den Bildern hatten geklagt, waren aber wegen des Presserummels zum Termin nicht erschienen.

Dienstag, 18. Oktober 2005

Afiliates in Trouble

Wie Kollege Dr. Bücking von kanzlei.de nun ausführlicher berichtet, hat das LG Köln am 06.10.2005 (Az.: 31 O 8/05) ein für Afiliateprogrammanbieter richtungsweisendes Urteil gefällt:
Das Landgericht sieht den Merchant in der Haftung für rechtswidriges Verhalten seiner Werbepartner, und zwar unabhängig von seiner Kenntnis von diesem Verhalten. Köln weicht insoweit von einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 03.08.2005 (315 O 296/05) ab.
Mehr dazu auf kanzlei.de.

Dienstag, 27. September 2005

Marken und Keywords

Wie der Markenticker von markenbusiness.com mitteilt, ist das OLG Dresden der Ansicht, die Verwendung eines Begriffs als Keyword stelle weder eine Marken- noch eine Wettbewerbsverletzung dar.

Nähere Daten zu dem Urteil stehen noch aus.

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