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Donnerstag, 3. November 2005

Aktualisierung der Internetseite

Wie Noogie C. Kaufmann via [INFOLAW-L] berichtet, hat das AG München vor gut einem Jahr ein Urteil zur Frage gefällt, innerhalb welcher Zeit eine Internetseite aktualisiert werden muss, soweit dort ein veröffentlichtes Gerichtsurteil als "nicht rechtskräftig" bezeichnet wird. Mindestens zwei Wochen!

Die entsprechende Entscheidung, die auf den 15.09.2004 datiert (AG München, Az.: 161 C 17453/04) findet man auf der Seite der Kanzlei Professor Schweizer, der die Leitsätze wie folgt fasst:
Die Veröffentlichung eines nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils – hier: in der Urteilsdatenbank einer Kanzlei-Homepage – stellt keine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Dies gilt auch dann, wenn das Urteil nicht als „nicht rechtskräftig“ gekennzeichnet wird.

Auch wenn die wiedergegebene richterliche Entscheidung vom Rechtsmittelgericht in wesentlichen Punkten abgeändert wird, kommt die Veröffentlichung der erstinstanzlich festgestellten Tatsachen und Rechtsfragen keiner dem Widerruf zugänglichen Tatsachenbehauptung gleich.

Wird das veröffentlichte Urteil im Rechtsmittelverfahren aufgehoben, ist dem Veröffentlichenden eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er entweder die abändernde Entscheidung in die Urteilsdatenbank aufzunehmen oder das erstinstanzliche Urteil mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen hat.

Unter Berücksichtigung der technisch und organisatorisch bedingten Vorlaufzeit gilt hier bei eine Umsetzungsfrist von mindestens zwei Wochen als angemessen, nachdem dieser Kenntnis von der abändernden Entscheidung erlangt hat.
Auf diese Entscheidung berief sich jetzt das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 16.10.2005 (Az.: 16 W 16/05). Dort heißt es:
Die Frist hierfür [… dass der Antragsgegner die Eintragung des OLG Urteils entfernt und das nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts darin belässt …] hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 15. September 2004 161 C 17453/04 mit zwei Wochen bemessen.

Domain-Newsletter #285

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu - Sunrise-Seminar der united-domains AG
__.eu - Validierung bei öffentlichen Einrichtungen
__Statistik - .info kann den Absturz stoppen
__Neue TLDs - .mobi ist im Root!
__Haftung - Schadensersatz bei Provider-Ausfall?
__österreich.de - Wort-/Bildmarke reicht nicht aus
__gourmetfood.us - Das grosse Fressen geht weiter

DNL #285 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

ICANN-Politik

Monika Ermert berichtet auf heise.de über die aktuelle Debatte, inwieweit Regierungen Einfluss auf ICANN nehmen sollten. Sie Sprach mit der Europaparlamentarierin Erika Mann.

Einige scheinen noch immer nicht begriffen zu haben, dass die USA entscheidenden Einfluß auf ICANN haben. Davon zu reden, Einfluß von Regierungen auf ICANN sei nicht so gut und dabei die USA auszuklammern ist wunderbar widersprüchlich.

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