Stats by Net-Counter
 
panorama

Domaininhalte

Freitag, 18. August 2006

Forenbetreiberentscheidung wird überprüft

Heise.de weist darauf hin, dass am kommenden Dienstag vor dem OLG Hamburg der Prozess im Streit mit Mario Dolzer fortgeführt wird.
Ausgangspunkt des Streits war das Posting eines Forennutzers, das einen unzulässigen Blockadeaufruf gegen die Server des Internet-Dienstleisters Dolzer enthielt, über die ein Trojaner-Programm verbreitet wurde. Der Verlag hatte diesen Beitrag zwar innerhalb von nur wenigen Stunden gelöscht und es war danach kein weiterer Aufruf dieses Inhalts gepostet worden. Dennoch hatte das Landgericht (LG) Hamburg in erster Instanz entschieden ([Urteil vom 02.12.2005,] Az. 324 O 721/05), dass der Verlag als so genannter "Störer" für diesen Beitrag auch ohne Kenntnis selbst in Haftung zu nehmen sei.

Donnerstag, 17. August 2006

Disclaimer

Zur Frage der Wirkung von Disclaimern, die das Verbreitungsgebiet eines Angebots eingrenzen, gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03), die man zum Beispiel bei den Kollegen von Aufrecht findet:
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

Mittwoch, 14. Juni 2006

Haftung des Forenbetreibers

Die weitere Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) zur Haftung des Forenbetreibers ist jetzt bei den Kollegen von netlaw.de online:
Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.

Meta-Tags

Bei den Kollegen von Aufrecht.de findet man eine aktuelle BGH-Entscheidung (Urteil vom 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03), die im Wege eines Versäumnissurteils erging:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2002 im Umfang der Aufhebung weiter abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Den Beklagten wird es untersagt,

[…]

b) im HTML-Code von Internetseiten, auf denen Dienstleistungen der unter a) bezeichneten Art angeboten werden, das Wort „impuls" zu verwenden;
Die umfassenden Urteilsgründe stehen noch aus.

Via netlaw.de.

Montag, 15. Mai 2006

Autor oder Betreiber? II

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05) ist nun auch bei aufrecht.de online. Dort bringt man die Sache auf folgenden Punkt:
In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geäußert hat. Ist der Äußernde bekannt, geht eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Meinungsforums ins Leere.

Revision ist zugelassen.

Donnerstag, 11. Mai 2006

Autor oder Betreiber?

Ebenfalls bei netlaw.de zu finden ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05), dernach vorwiegend der Autor einer rechtswidrigen Äußerung haftet:
In einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch dient, ist – wie bei Live-Sendungen im Fernsehen – vorrangig der Autor einer rechtswidrigen Äußerung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Nur dann, wenn der Autor unbekannt ist, kann sich der Betroffene auch an den Betreiber halten

Kontrollpflichten des Domaininhabers

Bei netlaw.de gibt es wieder neue Urteile. Zunächst vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 27.03.2006, Az.: 18 U 5348/04) zur Frage der Kontrollpflichten bei Links, die Dritte auf der eigenen Website einstellen dürfen:
Denjenigen, der es Dritten ermöglicht, auf der eigenen Website Links zu platzieren, treffen Überwachungs- und Kontrollpflichten, vor allem dann, wenn wegen der pornografischen Ausrichtung des Internetangebots eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für persönlichkeitsrechtsverletzende Eintragungen besteht. Anspruch auf eine Geldentschädigung steht dem Betroffenen aber nur bei einer schweren Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu.
Das dürfte auch für die Bloggerszene von interesse sein.

Donnerstag, 20. April 2006

urheberrecht.ch

Die Frage des Urheberrechts im digitalen Zeitalter wird weidlich diskutiert. In der Schweiz hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gemeinsam mit allen betroffenen Interessengruppen eine Informationsbroschüre und eine Website erarbeitet, die Klarheit bringen sollen – für die Schweiz.

Die Informationsbroschüre kann über urheberrecht.ch bestellt oder heruntergeladen (.pdf) werden.

Die Sache ist nicht nur für Schweizer von Interesse.

Dienstag, 18. April 2006

Forenbetreiber am Ende?

heise.de hat das Urteil (.pdf) des LG Hamburg (vom 02.12.2005, Az.: 324 O 721/05) im Streit über einen Beitrag im Heise-Forum, in dem zum Boykott eines Software Herstellers aufgerufen wird, online gestellt.

Der Höhepunkt lautet:
[…] Zu einer solchen Prüfung der Inhalte, die sie über ihren Internetauftritt verbreitet, ist die Antragsgegnerin auch verpflichtet. Denn diejenige Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden, muss Vorkehrungen dahingehend treffen, dass über diese Einrichtungen keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden […]
Soll heißen: vorbeugend müssen Forenbeiträge auf ihre rechtliche Relevanz geprüft werden und nicht erst, wenn jemand mitteilt, dass ein problematischer Beitrag online ist.

Via spreeblick.com.

Mittwoch, 22. Februar 2006

Google AdWords II

Wieder ein Urteil zu Google AdWords, und wieder bei den Kollegen von Aufrecht.de, diesmal vom OLG Dresden (Urteil vom 30.08.2005, Az.: 14 U 498/05), das im Falle von Wort-/Bildmarken keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords sieht:
Bei der Verwendung von "Plakat 24-Stunden-Lieferung" als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke "Plakat 24" vor. Die Wortbestandteile "Plakat" und "24" der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft.
Verallgemeinern lässt sich aufgrund dieser Aussage nichts. Eine Einzelfallentscheidung bleibt eine Einzelfallentscheidung.

domainblog

Domains, Domain-Recht, Internet.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Suche

 

GermanBlawg v4.5 (OPML)

JuraBlogs

Archiv

April 2025
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
 
 1 
 2 
 3 
 4 
 5 
 6 
 7 
 8 
 9 
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
 
 
 
 
 
 
 

Aktuelle Beiträge

Herr Horn, schauen Sie...
Herr Horn, schauen Sie doch bitte mal unter domain-recht.de....
dading - 28. Aug, 11:32
David gegen Goliath
Weil ich, Thomas N. Horn (th@csh-hildesheim.de) mir...
tnh - 28. Aug, 10:06
ich kann mir schon ganz...
ich kann mir schon ganz gut die Seite www.berlin.berlin...
berliner - 12. Jan, 01:34
Verlagerung des Domainblog
Der Domainblog läuft bereits seit einem halben Jahr...
dading - 26. Mär, 09:26
Mailingliste für »Ich...
Es ist Mitte März und die Vorbereitungen für den Gesprächskreis...
dading - 18. Mär, 13:33

Status

Online seit 7441 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 28. Aug, 11:32

Credits


ccTLD
DENIC
Domain-Newsletter
Domaininhalte
Domains
dotEU
gTLD
ICANN
Impressum
Internet
Markenrecht
Namensrecht
Weblog
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren