Treuhanddomains
Die Kollegen Laake & Möbius haben die aktuelle Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 18.12.2005, 13 U 69/05) zur Frage von Treuhanddomains online gestellt und teilen mit:
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Und zwar unter dem Aktenzeichen: I ZR 11/06.
Der 13. Zivil-Senat des OLG Celle hält mit Urteil vom 08.12.2005 an seiner Auffassung trotz der von anderen Gerichten geäußerten Kritik fest. Insbesondere könne sich der für Dritte Registrierende (Gestattungsempfänger) nicht auf die analoge Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB stützen, da der Gestattende (Dritte) keine Rechtsposition besäße, aus welcher der Gestattungsempfänger eine bessere Berechtigung als der klagende Namensträger herleiten könnte.Die Sache ist jetzt beim BGH anhängig.
[UpDate]
Und zwar unter dem Aktenzeichen: I ZR 11/06.
dading - 7. Jun, 17:44
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