catch-all
Das ist vergangene Woche leider etwas untergegangen – das Urteil des OLG Nürnberg (vom 12.04.2006, Az. 4 U 1790/05) zur catch-all Funktion, die Registrare für Domains anbieten.
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Aus den Entscheidungsgründen des OLG Nürnberg:
Mir scheint es sehr abstrus zu meinen, aufgrund einer catch-all Funktion, bei der auch nicht vorhandene Subdomains, in den Internetseitenbetrachter eingegeben, auf die Second-Level-Domain verweisen und »ordentlich« angezeigt werden, würden Namensrechte oder, in aller Konsequenz auch Markenrechte, verletzt.
Die Verletzung geht von dem aus, der den Subdomainbegriff eintippt!
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Aus den Entscheidungsgründen des OLG Nürnberg:
Der Kläger braucht es nämlich nicht zu dulden, daß er aufgrund einer catch-all Funktion eines Nichtberechtigten von der Nutzung seines eigenen Namens in der beschriebenen Weise ausgeschlossen wird.[/UpDate]
Mir scheint es sehr abstrus zu meinen, aufgrund einer catch-all Funktion, bei der auch nicht vorhandene Subdomains, in den Internetseitenbetrachter eingegeben, auf die Second-Level-Domain verweisen und »ordentlich« angezeigt werden, würden Namensrechte oder, in aller Konsequenz auch Markenrechte, verletzt.
Die Verletzung geht von dem aus, der den Subdomainbegriff eintippt!
dading - 6. Jun, 11:33
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