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Dienstag, 28. Dezember 2004

.mobi

Das Für und Wider aus der Sicht der Industrie zu dieser möglichen neuen gTLD findet man in einem Artikel von Jim Wagner.

Jeff Reynolds

Wie die Jungfrau zum Kinde kam Jeff Reynolds zum Domain-Business. Bei Google ersteigerte er die Domain americanflags.com und gründete zwangsläufig ein gutgehendes Unternehmen.

Die vollständige Geschichte, die zeigt, was der Handel mit Domainnamen bewirken kann, findet sich im domain name journal.

Montag, 27. Dezember 2004

Domain-Newsletter #240

Donnerstag war Newslettertag bei domain-recht.de.

Im letzten Domain-Newsletter diesen Jahres gibt es folgende Themen:

__Rückblick — Domains 2004
__.in — Indien lässt Domain-Schranken fallen!
__.net — ICANN plant neue Domain-Steuer
__EuroDNS — .fr-Domains bleiben blockiert
__sartorius.at — Domain-Streit ohne Grenzen
__salestraining.com — Handel legt Schlussspurt hin
__Top 10 — Die besten Domains des Jahres 2004
__Uni Münster — Internetkurs zum Patentrecht

Im Archiv des Newsletters findet man frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.
DNL #240 ist archiviert

Für Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben:

Der aktuelle Domain-Newsletter ist nun im Archiv abrufbar.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 22. Dezember 2004

.net-RFP

ICANN hat die ersten Fragen und Antworten zur Ausschreibung von .net online gestellt. RFP meint in diesem Zusammenhang »Request for Proposals«.

Dienstag, 21. Dezember 2004

US$ 100.000,–

Wer die ICANN-Entscheidungsgründe für die Spende in Höhe von US$ 100.000.– an die WGIG (Working Group on Internet Governance) genauer schauen will, hier sind sie veröffentlicht.

Bret Fausett weiss nun, wohin sein 75 US-Cent wandern und ist sauer. Zu Recht? Jedenfalls lag einer im ICANN Direktorium richtig: Die Entscheidung wurde mit 8 Stimmen dafür und einer dagegen angenommen.

ITU schnappt nach ICANN

Die International Telecommunications Union (ITU) fordert Reformen, die ihr die Kontrolle über das Internet Namens- und Adress-System verschaffen würde. Damit wäre ICANN ausgebootet.

Klingt ein wenig reisserisch, was Computer Business Review online da in einem aktuellen Artikel erzählt, entbehrt aber nicht dem Körnchen Wahrheit. Im November erklärte Yoshio Utsumi, Chef der ITU, bei einem UN-Meeting: »Those who interpret ›Internet Governance‹ more broadly consider that the Internet should not be governed by a private company alone and that a multilateral organization with greater international legitimacy and democratic processes, such as ITU, should assume some of the functions of ICANN«.

milka.fr

Kraft Foods hat ein Problem, die französische Domain milka.fr gehört Frau Milka Budimir, einer Schneiderin, die dort leider nur ihre Adresse mitteilt und keine Kreationen feil bietet.

Mehr zu diesem schönen, noch nicht anhängigen Rechtsstreit bei markenbusiness.com.

ICANN-Gebühren

Einen Überblick über die von ICANN angesteuerten Gebühren in Höhe von 75 US-Cent für die Registrierung von .net-Domains und wohin diese Einnahmen fließen gibt es bei heise.de.

Zu den zukünftigen Ausgaben von ICANN gehört z. B. diese Spende an die Working Group on Internet Governance (WGIG).

Montag, 20. Dezember 2004

.in

Afilias teilt in einer aktuellen Erklärung mit, ihre 100prozentige Tochter »Afilias India« unterzeichnete eine Vereinbarung mit der National Internet Exchange of India (NIXI), aufgrund der sie Registrierungsservices für die indische Länderkennung .in anbieten wird.

Ziel des Geschäftes ist es, die recht unbekannte .in »wieder aufleben zu lassen«. Die Registrierungsbedingungen sind zu diesem Behufe liberalisiert geworden.

Ein schwaches Bild gibt dabei NIXI ab, die nicht unter .in, sondern unter .org zu erreichen ist. Die Seitenprogrammierung ist auch nicht vom Besten. Eine »Pressemitteilung« zu den Registrierungsbedingungen gibt es, und ein Worddokument, das den Rahmen und die Implementierung der .in beschreibt.

Sonntag, 19. Dezember 2004

Admin-Cs Störerhaftung

OLG Stuttgart (Beschluss vom 01.09.2003, Az.: 2 W 27/03) und die Folgen:

»Der sog. ›admin-c‹ einer Domain trägt willentlich und adäquat kausal zu wettbewerbsrechtlichen Störungen bei, welche von den Inhalten dieser Domain ausgehen. Er kann daher – da er auch rechtlich dazu in der Lage ist, Wettbewerbsverstöße zu beseitigen – als Mitstörer und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsschuldner in Anspruch genommen werden. Die Haftungsprivilegierungen des Teledienstegesetzes kommen ihm weder direkt noch analog zugute.«

So das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 24.08.2004, 4 C 252/04), zu finden bei lawcommunity.de.

In dem Zusammenhang lohnt auch noch einmal der Blick auf diesen und jenen Artikel.

Samstag, 18. Dezember 2004

höhner.com

Wie die Kölnische Rundschau berichtet, verhandelte das Amtsgericht Bergheim am Donnerstag den Rechtsstreit um die Anwaltsgebühren wegen der Abmahnung des 17-jähriger Inhabers der Domain höhner.com.

Dieser kleine Prozess ist nicht nur ein Beispiel für die Risiken der Domain-Registrierung, sondern auch für die allgemeine Abwesenheit gesunden Menschenverstandes: Der Stiefvater des Domain-Inhabers Daniel Pellenz hat nach zahlreichen Mahnungen, die Rechtsanwaltgebühren auszugleich, der Gegenseite angeboten, die Hälfte zu zahlen. Darauf ging die Gegenseite nicht ein, nur um vor Gericht zu gehen und dann einen entsprechenden Vergleich zu schließen.

Warum nicht ein paar Kosten und jede Menge Zeit sparen und sich außergerichtlich einigen? Ei, es geht doch ums Prinzip!

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