Haftung des Forenbetreibers
Die weitere Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.06, Az.: I-15 U 21/06) zur Haftung des Forenbetreibers ist jetzt bei den Kollegen von netlaw.de online:
Dem Betreiber eines Meinungsforums obliegen keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Die Verpflichtung des Forumsbetreibers, Beiträge rechtsverletzender Art unverzüglich zu löschen, entsteht erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen. Die Beweislast für die Erfüllung einer einmal entstandenen Löschpflicht trägt der Forenbetreiber.
dading - 14. Jun, 11:37
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