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Donnerstag, 24. November 2005

confetti.de

Jörg Janssen teilt mit, dass der Kollege Strömer wieder einmal ein schönes Urteil erstritten hat:
Die 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht Düsseldorf hat am 23.11.2005 nach den Anträgen von Confetti.de entschieden.

Demnach ist es der Confetti Network Ltd. mit Sitz in London untersagt im geschäftlichen Verkehr die Zeichenfolge "Confetti" für die Bereitstellung von Informationen zu und der Planung und Gestaltung von Feiern, Events, Partys und Festen jeder Art zu verwenden.
AZ: 34 O 218/04
Informationen zum Sachverhalt findet man auf Confetti.de.

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https://domecht.twoday.net/stories/1187076/modTrackback

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