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Mittwoch, 9. November 2005

Störerhaftung

Thomas Gramespacher gibt bei jurpc.de einen Einblick in die Störerhaftung von Diensteanbietern auf Grundlage der §§ 8 und 11 TDG.

Die Essenz daraus: Wer abmahnen will, sollte sich vorher genauestens informieren, sonst wird das nichts mit der Abmahnung.

NB:Ich sehe das jeden Tag aufs Neue: Die Kollegen haben einen rüden, selbstgefällig Ton an sich, aber von der Materie kaum eine Ahnung. Wollen die so ihre Unwissenheit überspielen, oder nur Ihre Faulheit? Dabei maße ich mir nicht an, allwissend zu sein. Aber ich lese vorher nach, wie die Sach- und Rechtslage ist.

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