Aktualisierung der Internetseite
Wie Noogie C. Kaufmann via [INFOLAW-L] berichtet, hat das AG München vor gut einem Jahr ein Urteil zur Frage gefällt, innerhalb welcher Zeit eine Internetseite aktualisiert werden muss, soweit dort ein veröffentlichtes Gerichtsurteil als "nicht rechtskräftig" bezeichnet wird. Mindestens zwei Wochen!
Die entsprechende Entscheidung, die auf den 15.09.2004 datiert (AG München, Az.: 161 C 17453/04) findet man auf der Seite der Kanzlei Professor Schweizer, der die Leitsätze wie folgt fasst:
Die entsprechende Entscheidung, die auf den 15.09.2004 datiert (AG München, Az.: 161 C 17453/04) findet man auf der Seite der Kanzlei Professor Schweizer, der die Leitsätze wie folgt fasst:
Die Veröffentlichung eines nicht rechtskräftigen Gerichtsurteils – hier: in der Urteilsdatenbank einer Kanzlei-Homepage – stellt keine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Dies gilt auch dann, wenn das Urteil nicht als „nicht rechtskräftig“ gekennzeichnet wird.Auf diese Entscheidung berief sich jetzt das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 16.10.2005 (Az.: 16 W 16/05). Dort heißt es:
Auch wenn die wiedergegebene richterliche Entscheidung vom Rechtsmittelgericht in wesentlichen Punkten abgeändert wird, kommt die Veröffentlichung der erstinstanzlich festgestellten Tatsachen und Rechtsfragen keiner dem Widerruf zugänglichen Tatsachenbehauptung gleich.
Wird das veröffentlichte Urteil im Rechtsmittelverfahren aufgehoben, ist dem Veröffentlichenden eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er entweder die abändernde Entscheidung in die Urteilsdatenbank aufzunehmen oder das erstinstanzliche Urteil mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen hat.
Unter Berücksichtigung der technisch und organisatorisch bedingten Vorlaufzeit gilt hier bei eine Umsetzungsfrist von mindestens zwei Wochen als angemessen, nachdem dieser Kenntnis von der abändernden Entscheidung erlangt hat.
Die Frist hierfür [… dass der Antragsgegner die Eintragung des OLG Urteils entfernt und das nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts darin belässt …] hat das Amtsgericht München in einem Urteil vom 15. September 2004 161 C 17453/04 mit zwei Wochen bemessen.
dading - 3. Nov, 16:43
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