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Montag, 11. September 2006

kinski-klaus.de

Vor Jahren berichteten wir im Domain-Newsletter und auf Domain-Recht.de etwas ausführlicher von einem Kuriosum vor den Berliner Gerichten: Der Streit um die Domain kinski-klaus.de.

Seinerzeit war bereits die Rede vom Gang zum BGH. Jetzt teilt einer der Betroffenen mit, dass es am 05.10.2006 soweit sei: Der BGH verhandelt die Sache um 09:00 Uhr. Das Aktenzeichen lautet I ZR 277/03.

BGB auf Englisch

Das Bürgerliche Gesetztbuch, kurz BGB, gibt es übrigens auch in einer englischen Übersetzung.

Via weblaw.ch.

schweiz.ch gekauft

Bereits vor einer Woche hat heise.de gemeldet, dass die Eidgenossen die Domains schweiz.ch, svizzera.ch und suisse.ch für CHF 50.000,– gekauft haben.

Dem Kauf sind einige Rechtsstreitigkeiten voraus gegangen. Aber die Sache ist jetzt damit aus der Welt, die Domains in Händen der Schweiz und weitere zeitliche Verzögerungen für den neuen Onlineautritt gering (erst Ende November werden die Domains übertragen).

[UpDate]
Die Bundskanzlei hat sich darüber hinaus eine Option für die .org-Varianten der Domains gesichert.
Sie hat die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine Übertragung der .org Adressen zu verlangen, wobei bei einer Beanspruchung nach Ablauf der Minimalfrist von fünf Jahren CHF 50’000.– geschuldet sind. Dieser Betrag reduziert sich jährlich, so dass ab 2016 die endgültige Übertragung unentgeltlich ist
, schreibt der Jusletter.

Freitag, 8. September 2006

Der DAD geht wieder um

Der DAD ist als Domainbetrüger in der Vergangenheit öfter aufgefallen. Nun treibt er wieder sein Unwesen.

Die nic.at teilt in einem Rundschreiben folgendes mit:
Eine Firma mit dem Namen "DAD Deutscher Adressdienst GmbH" verschickt neuerlich Formulare, in denen die Veröffentlichung/Aktualisierung von Domaindaten in ein "Internet Register" für eine Zahlung von jährlich 958 Euro angeboten wird. Wir warnen eindringlich alle Kunden vor derartigen Angeboten. Es handelt sich dabei nicht um ein Schreiben der nic.at oder sonst einer Vergabestelle, sondern augenscheinlich um einen Abzockversuch. Ein Ausfüllen des Formulars führt lediglich zu einem Eintrag in ein unabhängiges Online-Verzeichnis.

Domain-Newsletter #328

Der aktuelle Domain-Newsletter #328 von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.mobi - Landrush Period startet am 26. September
__Statistik - .com feiert Jahresbestwert
__TLDs - Länderdomains als "next big thing"
__Foren - hOLG Hamburg mildert Betreiberhaftung
__slimming.com - verkauft für US$ 185.000,-
__dotEU - Preise für .eu-Domains schiessen hoch
__Würzburg - akit-Tagung 2006

DNL #328 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Donnerstag, 7. September 2006

Domains Kaufen

Ein paar Tipps zum Kauf von Domains gibt Chris Monte von Moniker/Domainsystems im Podcast der »The Chris Pirillo Show« von GoDaddy.com.

Via Lextext.

Mittwoch, 6. September 2006

OLG München: GoYello-Entscheidung ist online

Mittlerweile liegt auch die Entscheidung des OLG München (Urteil vom 31. Mai 2006, Az.: 1HK O 11526/05) in dem Streit um »GoYello« vor. Sie ist bei den Kollegen von aufrecht.de zu finden:
Zwischen der älteren und unter anderem auch für das Bereitstellen von Informationen im Internet eingetragenen Marke "Yello Strom" und der Bezeichnung "GoYellow" besteht aufgrund der Identität der Dienstleistungen und der Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. Zudem liegt auch eine Rufausbeutung vor, da der Stromanbieter mit einer groß angelegten, preisgekrönten Werbekampagne seine Bezeichnung zur bekanntesten Strommarke in Deutschland gemacht hat. Diesen Umstand hat sich der Branchenverzeichnisanbieter gezielt und damit unlauter zu Nutze gemacht.

heise.de-Forum Entscheidung II

Auch bei jurpc.de findet man jetzt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 7 U 50/06) zur Haftung von Forenbetreibern:
1. Die Haftung als Störer setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, inwieweit eine Prüfung dem als Störer in Anspruch genommenen zuzumuten ist

2. Bei einem Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, gilt, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht. Soweit nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechtsverletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm diese nicht zuzurechnen. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken und gegen § 6 Abs.2 MDStV verstoßen.

3. Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Schutz des Eigentums andererseits ist eine spezielle Überprüfungspflicht des Betreibers dann angemessen, wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; I 15 U 21/06).

Freitag, 1. September 2006

Neues vom GNSO Treffen

Frau Ermert berichtet auf heise.de vom Treffen der Generic Name Supporting Organisation (kurz GNSO). Die Meinungen, ob weiter neue Domain-Endungen eingeführt werden sollen und wenn ja, welcher Art, ist umstritten:
Weniger begeistert über die weitere Auffaltung des Internet-Namensraumes sind dagegen die ICANN-Gruppen der Markenrechtler und der "Business User", meist große Unternehmen. Sie sehen mit neuen TLDs einfach nur mehr Rechtsstreit um ihre Markendomains auf sich zukommen. Sie hätten daher laut einer schriftlichen Eingabe am liebsten künftig nur noch TLDs, die für ganz bestimmte Zwecke oder gesellschaftliche Gruppen als Adressraum dienen sollen, so etwa wie .aero für die Luftfahrtindustrie oder .health für das Gesundheitswesen.

heise.de-Forumsentscheidung

Das hOLG Hamburg hat entschieden und bei den Kollegen von Aufrecht gibt es die Entscheidung (Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06):
Der Betreiber eines Internetforums haftet dann als Störer und hat dann besondere Prüfungspflichten, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt. Dies ist dann gegeben wenn durch eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert wurden oder wenn bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat.

Domain-Newsletter #327

Der aktuelle Domain-Newsletter #327 von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__Kriegspfad - neue Abmahnwelle durch Microsoft?
__.ax - ein Stern am Exoten-Himmel geht auf
__Risiko - Preis-Lücke im Registry-Vertrag
__Metrobus - Metro-Gruppe verliert Berufung
__20.com - 50 Cent sind nicht genug
__Buchtipp - eBook zur Vermarktung von Domains
__Frankfurt - DENIC lädt zum 7. ENUM-Tag

DNL #327 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Donnerstag, 31. August 2006

.eu Domains erzielen hohe Preise

Sedo meldet soeben in einer Pressemitteilung, dass die Domains hotels.eu und shopping.eu von einer Person für zusammen EUR 400.000,– gekauft wurden:
Beide Domains fanden denselben Käufer, dem hotels.eu gut 250.000 Euro und shopping.eu rund 150.000 Euro wert waren.

Dienstag, 29. August 2006

Metro verliert Metrobusklage

Markenbusiness.com berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass der Metro-Konzern vor dem hOLG Hamburg in der Berufung gescheitert ist und die Hamburger Hochbahn weiter den Begriff Metrobus nutzen darf.

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