Der Inhaber der Domain champagner.de, der die Domain vor einem Jahr gekauft hatte, wird von Seiten des Champagnerverband vor dem LG Hamburg verklagt. Der Champagnerverband nimmt Anstoß daran, dass die Seite geparkt wurde und zwei der avisierten Links auf eBay-Versteigerungen wiesen und nicht auf Champagnerangebote. Der Betreiber teilt mit, man entwickele, eine Preissuchmaschine für Champagner für die Seite, die noch nicht fertig sei. Champagner.de habe man nur vorübergehend geparkt.
Am Dienstag (19.09.2006) war Verhandlung. Das Ergebnis steht noch nicht fest. Wir sind gespannt.
Mehr zum Thema bei
domain-recht.de, wo die Story eines früheren Streits um die Domain zu finden ist.
Der aktuelle Domain-Newsletter #330 von
domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:
__.at - reine Zifferndomains ab sofort verfügbar!
__.mobi - Endspurt für die Mobil-Domain
__.eu - Streit um se/x.eu scheint entschieden
__geoTLDs - .cym, .sco und Konsorten
__maxem.de - BVerfG lehnt Beschwerde ab
__templates.com - (Steil)Vorlage zu US$ 450.000,-
__Von .ae bis .ws - Exoten im Aufwind
__Sao Paulo - ICANN-Meeting in Brasilien
DNL #330 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben, können den aktuellen Domain-Newsletter im Archiv
abrufen.
Im
Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.
Viel Spaß bei der Lektüre.
Gestern, am 19.09.2006, um 13 Uhr startete die Landrush für die frisch eingeführten reinen Zahlendomains unter .at. Die Registrare sandten die ca. 4.000 Vorbestellungen für Zahlendomains an nic.at. Leider kam es zu einer kleinen Störung, wie
nic.at mitteilt, die aber keine Probleme oder Fehler verursachte:
Leider entstanden bei der ersten Verarbeitung der Tickets unvorhersehbare technische Probleme, die zu ungerechtfertigten Ablehnungen korrekter Anträge führten, daher wurde der sofortigen Stopp veranlasst.
Die Reihenfolge der Domainvergabe hat sich dadurch nicht verändert und das Prinzip »first comes, first served« wurde gewahrt.
Die erste registrierte Zifferndomain ist:
321.at
Gestern machte die DeNIC nochmals darauf aufmerksam, dass am 26.09.2006 von 10:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr im Le Meridien Park Hotel in Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 28-38 der
7. ENUM-Tag stattfindet.
Auf dem Programm stehen folgende Themen:
Infrastructure-ENUM – connecting the VoIP-Islands (Robert Schischka, enum.at)
Public Business ENUM (Dirk Rennekamp, T - Systems Enterprise Services GmbH)
ENUM bei der DENIC: Pläne und Ansatzpunkte für zukünftige Vorhaben (Sabine Dolderer, DENIC eG)
An update on ENUM at the RIPE NCC (Brett Carr, RIPE NCC)
ENUM – Now and Beyond (Patrik Fältström, Cisco Systems)
Marktbericht VoIP (Klaus Landefeld)
Tutorial: Dynamisch aufgelöst: NAPTR-Records in ENUM und anderswo (Peter Koch, DENIC eG)
Die Teilnahme am ENUM-Tag ist wie immer kostenlos. DeNIC bittet jedoch um vorherige Anmeldung über das
Online-Formular
Der Standard
berichtet, das .eu-Schiedsgericht in Prag habe in den vergangenen Tagen 24 begehrte Domains wie »arzt.eu«, »wetter.eu« und so weiter »zurückgestellt« und den jeweiligen Inhabern aberkannt hat.
Wie schon in früheren Fällen, beruhten die in der Sunrise Period erfolgten Zuteilungen, auf seltsame Markeneinträge wie »A&R&Z&T«.
Die Entscheidung(en) sind/ist bisher
nicht veröffentlicht.
Und wo wir schon bei Listen sind. Es gibt auch noch den ISO-3166-Code für Länderbezeichnungen, die für die ccTLDs genutzt werden. Eine Liste findet man bei
infodrom.org.
Man sucht doch immer wieder danach, weil man sie einfach braucht:
Listen der Domainendungen.
Hier sind vier brauchbare Listen, an denen man sich orientieren kann und die einem zum Teil den zu den Registries ebnen:
Iana (ccTLDs)
Norid.no (ccTLDs)
DNSstuff (ccTLDs)
Proxiforrest (gTLDs)
Bereits am 15.09.2006 berichtete der Kollege
Rechtsanwalt Dr. Bücking von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde im Rechtsstreit um die Domain maxem.de:
Mit Beschluss vom 21.08.2006 hat das BVG die Verfassungsbeschwerde gegen das "maxem.de"-Urteil des BGH nicht zur Entscheidung angenommen (I BvR 2047/03)
Die Entscheidung findet man via
heise.de beim Kollegen
Dr. Rauschhofer.
Das Schloss auf einem Login im Browser nach aufruf über eine Phishing-eMail vermittelt Sicherheit. Die gibt es da aber nicht. Selbst VeriSign gibt lowlevel Zertifikate einfach so aus, ohne zu kontrollieren, wer das abfordert.
Alles, was sich als Zertifizierung geriert ist eigentlich nur Kauderwelsch, das für sich unverständlich und letztlich nutzlos ist. Aber das Gefühl von Sicherheit wird darüber vermittelt. Da gibt es nur eins: traue keinem Zertifikat im Internet.
Die Frage ist, was kann man am Browser verändern, um Phishing zu verhindern. Die W3C-Organisation will die Browserentwickler zusammenbringen, damit Browser ggf. so zusammengeschrumpft werden in ihrer Funktionalität, dass man Phishing beherrschen kann. Das kann aber nur mit allen Browserentwicklern zusammen bewerkstelligt werden, da andernfalls eine Wettbewerbsverzerrung entstünde: denn die Browser unterscheiden sich in ihrer Funktinonalität.
Ein sicheres LogIn gibt es heute schon: Die HTTP-Authentifizierung. Sie wird jedoch nicht benutzt. Die Authentifizierung gefällt den Maketingabteilungen der kommeziellen Anbieter nicht.
Also: wie bekommt man das Internet sicherer? Damit wird sich ab kommendem Jahr eine Workinggroup beschäftigen. Die W3C Security Working Group. Kommentare sind da willkommen.
Auch andere Gruppen arbeiten an höherer Sicherheit. Doch die ist noch in weiter Ferne.
Wie generiert man Spam, der sich selbst verschleiert? Das wird teilweise so geschickt gemacht, dass auch Internetprofis auf solche eMails hereinfallen.
Die Phishing-eMail ist üblicherweise ein html-Mail. Es gibt mittlerweile auch Vishing-eMail mit einer Telefonnummer, wobei im Rahmen eines Telefongesprächs die brisanten Daten erfragt werden.
Der Phisher hat allerdings das Problem, kein eigenes Konto zu haben, sonst wäre er viel zu einfach zu belangen. Er braucht eien Mittelsmann mit Konto, der das Geld bekommt.
Üblicherweise bekommt man Nutzer dazu, Geld zu geben überweisen, indem man seine Geldgier reizt. So wie wir das von der Nigeriaconnection kennen.
Doch warum fällt man auf den Phisher-Spam herein? Es sind Schwächen im Browser, in X.509 + SSL, in IRIs und in HTML-Forms. Beispielsweise geht es mit IDNs (internationalisierten Domainnamen), indem man ein »a« in sparkasse.de durch ein russisches »a« ersetzt.
Rigo Wenning übernimmt das Mikrofon.
Phishing gehört zum Bereich des Identitätsdiebstahls. Auf Wikipedia gibt es einen Versuch, den
Begriff zu definieren.
Rigo erläutert den normalen Ablauf von Bankgeschäften via Internet. Und zeigt, wo der Phisher eingreift. Die Darstellung ist äußerst einfach gehalten, damit wir armen Juristen auch verstehen können, worum es geht.
Der Phisher sorgt für eine Blockierung des direkten Bankzugriffs, damit über ihn das Bankgeschäft versucht wird und er so an die Daten des Nutzers kommt.
Fragt sich nur, wie bringe ich den Nutzer dazu, mir seine Daten zu geben. Das geht zum Beispiel per Spam. Die Daten, die über eine Spamaktion hereinkommen auf einer »Piratenseite«, werden auf einem Server hinterlegt (der vermeintlich von der Bank stammt). Mit den Daten kann der Pirat nun seinerseits Buchungen auf eine eigenes Konto vornehmen.
Mit dabei ist Professor Herberger, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik und Vorsitzender des EDV-Gerichtstages, der zunächst vorträgt.
Fragt sich, wieviel Technik und wieviel Recht stecken in dem Thema? Das Problem ist, dass Juristen oft genug zu wenig Kenntnisse über die Technik des Internet haben. Eine hinreichende Ausbildung gibt es allgemein im Jurastudium dazu nicht. An der Uni-Saarbrücken, darf man annehmen, sollte dieser Bereich in der juristischen Ausbildung ausreichend Berücksichtigung finden.
Im Hörsaal 112 beginnt jetzt gleich der Workshop »Phishing« mit
Rigo Wenning.
Diese Veranstaltung ist sicher eine der interessantesten des gesamten EDV-Gerichtstag 2006. Das Phishingproblem nimmt weiterhin kein Ende und wird uns auch noch lange beschäftigen.
Steigen wir also ein.
Michael stellt uns bei mäßig gefüllten Saal sein Projekt
juraexamen.com vor.
Vor 2 Jahren gegründet hat dieses Forum mittlerweile mehr als Tausend Mitglieder.
Es gibt zahlreiche Kategorien, in denen sich Examenskandidaten über Ihre Erfahrungen austauschen können, wie etwa: Examensvorbereitung mit oder ohne Repetitor oder die unterschiedlichen Rechtsgebiete. Am meisten frequentiert ist der Bereich Examensstress.
Sehr clever war die Aktion, Professoren und Prüfer anzuschreiben und ihnen einen Fragebogen über ihre Prüfungsanforderungen zu reichen. Die konnten mitteilen, wo sie Schwerpunkte setzen, was wichtig ist und bei welchen Fehlern rapide Abstriche gemacht werden. Das Feedback war jedoch mehr als zurückhaltend, teilweise unfreundlich; doch bei wenigen sehr fruchtbar.
Das Einrichten des Forums war eine einfache Sache. Doch bis das Forum in Gang kam und bekannt wurde, dauerte. Nach einer PR-Aktion ging es langsam los. Irgendwann war es ein Selbstläufer.
70 – 75 % der Teilnehmer sind Teilnehmerinnen; Männer sind lediglich zu 25 – 30 % beteiligt. (Hört sich an wie eine prima Kontaktbörse.)
Michael hat auch eine Statistik online, die zeigt, wie stark das Projekt frequentiert wird.
Der Gesprächskreis nähert sich dem Ende.
Zuletzt stellte sich die Frage der kommerziellen Nutzung von eigenen Daten und die der Bewahrung von Daten, die gerade im Internet, trotz
waybackmachine schnell vergehen. Doch gibt es bereits in Deutschland ein Gesetz, das die Archivierung von Internetinhalten regelt.
Wir suchen Themen für das kommende Jahr und es stellt sich die Frage, ob es überhaupt eines Themas bedarf.
Mögliche Themen:
__Inhaltzertifizierung
__Anbietererwartung von einem Portal (z.B.: bei Jurablogs)
__Fragen des Pressrechts (Trennung von Nachricht und Meinung in Weblogs)
Alles weitere wird beim Abendessen und via JuraWiki geklärt. Eine Mailingliste wird auch eingerichtet.
Das kommerzielle Portal
Insolvenzrecht.de stellt für sich auch ein Nischenprodukt dar. Es handelt sich um ein von LexisNexis aufgestelltes Portal, das bis zu einem gewissen Grad frei benutzbar ist.
Der Verlag NexisLexis versucht darüber eine neue Produktstrategie. Bisher dürfte man wohl draufzahlen. Seit zwei Monaten ist die Seite online. Sie wird von Anwälten gut angenommen. Allerdings ist die Pflege und Moderation der Seite sehr aufwändig.
In Frankreich gibt es zur Zeit Spannungen zwischen öffentlichen juristischen Onlineangeboten, die frei sind, deren Daten aber von kommerziellen Anbietern genutzt werden: besser aufbereitet und vermarktet, um so Geld damit zu verdienen.
Über kurz oder lang werden die französischen Juraverlage Probleme bekommen, da sich die Juristenelite der Universitäten sich immer öfter mehr davon versprechen, gleich im Internet zu veröffentlichen und sich nicht an Verlage zu wenden. So sieht es auch bei Anwaltskanzleien in Frankreich aus. Lieber geht man erst in Netz und später zu kommerziellen Vermarktern.
Expertensysteme scheitern immer wieder daran, dass die, die juristisch wertvolle Inhalte generieren könnten, sich zieren. Weil ein Buch im Schrank steht und anderen gezeigt werden kann. Die Repräsentanz in einer Software ist eben nicht wie auf einem Buchcover.
Cleverer scheint ein WIKI oder ein Portal, an dem sich mehrere freiwillig beteiligen. Vorstellbar wäre, dass Verlage zusammen ein System entwickeln und dann jeweils selber mit Inhalten füllen und verwerten. Doch das dürfte scheitern, sowohl an Verlagen, die ihren Content für sich haben wollen, als auch an den Autoren, die in ihrer Eitelkeit zu wenig Präsenz in solchen Produkten fänden.
Verlagsunabhängige Projekte haben genau deswegen bessere Chancen auf dem Markt. Das könnte soweit gehen, dass die Verlage mit ihren archaischen Businessmodellen auf dem Markt überrumpelt werden.
Von Seiten des Boorberg Verlages wird geklärt: alles Onlinejuristische stellt eine Nische dar. Papier ist noch immer das, wovon Verlage leben.
Das
Expertensystem von Herrn Hartlib ist automatisch ein Nischenprodukt, da man sich lange einarbeiten muss. Aber es liefert mehr als nur Informationen, sondern organisiert diese auch. Große juristische Verlage zeigten bisher kein Interesse an diesem System. Verlage bieten bisher nur rechtsgebietspezifische Systeme, die nicht rechtsübergreifend agieren.
Juristische Expertensysteme sind bisher immer gescheitert, ist man sich hier einig. Sie sind Expertensysteme dergestallt, das, wer versuchte, die juris prudenz axiomatisch zu fassen und daran gescheitert hinterher ein Experte in dem Rechtsgebiet war.
Die Vorstellungsrunde dauert tatsächlich länger, da sich diesmal mehr zum Gespräch eingefunden haben.
Nun wird noch einmal geklärt, wie die drei französischen Projekte ineinander greifen. Der französische Staat war früher nicht bereit, seine Datenbank mit den Gesetzen online zu stellen. Eine Gruppe hat dann einfach die Daten mit Perl ausgelesen und ihrerseits online gestellt. Das kochte in Frankreich hoch. Unter der Regierung Jospin legte sich der Streit und es wurde nun wohl die Datenbank auch offiziell online gestellt.
Doch jetzt geht es in medias res: Warum hatt der Begriff Nischenprodukt einen so schlechten Beiklang?
Herr Hartleb kritisiert die großen Juraanbieter wie Beck, Juris und andere. Hartlib bietet sowenig wie diese ein Nischenprodukt. Doch seine »aktive« Zivilrechtsdatenbank steht dem Nutzer kostenfrei und vollständig zur Verfügung.
Der Begriff Nische wird verhandelt: inhaltliche, technische und marktorientierte Nischen. Vielleicht ist der Begriff Schwerpunkt im Zusammenhang mit juristischen Internetprojekten besser, als Nische.
Das Band läuft und los gehts:
Wir wollten also doch um 15:15 h anfangen, was mittlerweile durch ist.
Erstmals sind französische Gäste, die zwar auf Französisch begrüßt werden, doch wird das Gespräch auf deutsch ablaufen. Französische Einwürfe werden begrüßt und übersetzt.
Der Gesprächskreis kam im Jahr 2002 in die Welt. Ralf hat seinerzeit das JuraWiki vorgestellt. Jochen kam hinzu und in 2003 gab es den ersten Gesprächskreis. Ziel ist, die eigenen Projekte vorzustellen und mit Gleichgesinnten zu sprechen.
Die Vorstellung der Anwesenden beginnt.
Heute gibt es eine Komplettaufzeichnung des Gesprächkreises, die später zu einem Podcast umgearbeitet werden soll.
Drei Mikrofone sind in der Mitte des Raumes aufgestellt. Ralf Zosel und Jochen Notholt sitzen gebannt und warten auf die Runde, die sich langsam mehrt/füllt.
Dass wir um Punkt 15:00 h starten wird nicht mehr umzusetzen sein.
Enrico Krüger berichtet über seine Internetmachenschaften, die eng mit dem
JuraWiki zusammenhängen. Enrico bastelt an einer Seite über
juristische Begriffe.
Dort findet man Definitionen von juristischen Begriffen. Die »Suchmaschine« greift auf das JuraWiki zurück und erlaubt die gefundenen Begriffe unmittelbar im JuraWiki zu editieren.
Der Clou: es gibt auch gesprochene Definitionen als MP3-File.
Die französische Informationsseite
Droit.org (die sich gerade nicht aufrufen lässt) gibt einen Überblick über das Recht in Frankreich. Es werden dort unter anderem aktuelle Rechtsfälle diskutiert. Dazu gibt es das
wiki auf Droit.org.
Nun werden auch juristische Blogs aus Frankreich vorgestellt. Einer der wichtigsten ist
Servicedoc.
Von großer Bedeutung ist eine Seite der Uni Paris, die alle franzsösischen Seiten, die dem Recht gewidmet ist, listet. Weiter gibt es
juristheque.net, wo man aktuelle Gesetzestexte findet. Zur Zeit ist man dabei eine Suchmaschine zu installieren. Man will Anwälte damit in ihrer Arbeit unterstützen.
JurisPedia ist eine internationale Juristendatenbank in WIKI-Form. Sie ist in zahlreichen Sprachen verfügbar, erzählt uns Pierre aus Frankreich, so beispielsweise auch in arabisch – deutsch, englisch und Italienisch sind selbstverständlich.
JurisPedia unterliegt der CC2.0: die Inhalte dürfen kostenfrei genutzt werden.
Derweil ich den Zugang über WLAN mit dem Mac hergestellt habe, stellte Bettina Keller ihr Projekt
Berlin kriminell vor.
Die Seite der Historikerin, die in Zusammenarbeit mit anderen entsteht, beschäftigt sich unter anderem mit aktuellen Kriminalfällen. Es gibt Verhandlungsberichte, Krimirezensionen und den Weg zu Radiokrimis.
Während ich mich mit diesem irrsinnig blöden PC rumschlage, hören wir einen Vortrag über
JUREX, eine von Uwe Hartleb im Alleingang programmierte Rechtdatenbank, die sich als juristischer Gesprächspartner ausweist.
Der Vortrag ist nicht nur schleppend, die Datenbank scheint in der Handhabung kompliziert. Aber so im Nebenbei lässt sich das kaum ermessen.
Die Datenbank/Software vernetzt verschiedene Rechtsgebiete miteinander, so dass man einen besseren Überblick über die Rechtslage des zu bearbeitenden Falles erhält. Sie hilft bei der Bearbeitung und führt einen zur Lösung (wenn ich recht verstehe). Der Dialog mit der Software erfolgt im Gutacchtenstil.
Die Software ist auf oben genannter Seite in komprimierter Form abrufbar.
Seit etwa einer Stunde bin ich hier vor Ort. In Saarbrücken scheint die Sonne. Nicht gerade das, was man sich wünscht, wenn man in den Computerraum muss.
Das ZIP-Cluster ist erheblich modernisiert: Alles nur Displays und Thin-Client-Boxen von Fujitsu-Siemen. Das wirk aufgeräumter, aber, hey, das sind immer noch nur PCs.
Die Online-Projekte sind gut besucht: zumindest die (selbst)geladenen Gäste mit ihren Onlineprojekten lauschen den Vortragenden.
Kollege Trautmann vom
Lawblog erzählt uns auf dem EDV-Gerichtstage gerade vom Bloggen als Anwalt und den Ansprüchen, die man sich realistischerweise stellen kann.
Der Spaß ist alles. Man kann nicht hoffen, über ein Weblog Mandate zu akquiriren. Auch Tagesaktualität in Konkurrenz zu Pressmedien ist illusorisch.
Das Lawblog will vielmehr aktuelle Themen aufgreifen, kommentieren und diskutieren. Das aber nicht zwingend zeitnah.
Beim Bloggen geht es eben einfach ums Bloggen.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass morgen der
15. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken
beginnt.
Am Donnerstag trifft sich dort um 15:00 Uhr der Gesprächskreis der
Freien Internetprojekte. – Auch ich werde, wie im vergangenen Jahr, daran teilnehmen.
Ab Donnerstag gibt es hier eine Liveberichterstattung.
Jurpc gibt soeben seinen Newsletter aus und bietet die
Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.03.2006, Az.: 5 U 188/04) zur Marke »OBELIX«:
Das Zeichen "OBELIX" ist deutschen Verkehrskreisen als Name einer Comicfigur, nicht aber als eine Marke bekannt, mit der auf die Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen hingewiesen wird. Auch soweit der Name "OBELIX" für Bücher der Asterix-Comicreihe und andere Druckschriften sowie Filme verwendet wird, sieht der Verkehr hierin in erster Linie einen Werktitel und nicht eine Marke.