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Donnerstag, 19. Mai 2005

Domain-Newsletter #260

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) — Factsheet veröffentlicht
__Widerstand — DENIC-Kurs stösst auf Protest
__ccTLDs — Neues von .au, .pk und .vn
__fatum.de — Nachname sticht Priorität
__Buchtipp — Handbuch zum "Domain Name Law"
__autoline.com — .com gibt kräftig Gas
__Anlaufstelle — Sedo hilft mit Domain-FAQ
__Wien — Seminar zum Internet-Recht

DNL #260 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

EU Statistik

Einen hervorragenden Überblick über die Domainsituation in Europa bietet die Pressemitteilung von EuroDNS.

Danach sind die Aussichten für dotEU überwältigend:
»Angesichts der Anzahl an Voraus-Registrierungen wird die Anfangsnachfrage für die neue Domain wahrscheinlich mehrere Millionen Anträge ergeben. […]

Von diesen werden mehrere hunderttausend Anträge während der ersten 4-monatigen "Sunrise"-Phase erwartet, die momentan am 1. November beginnen soll, und weit mehr als eine Million Anträge werden im ersten Betriebsjahr der Registrierungsstelle erwartet. Zwei interessante Zahlen unterstützen diesen voraussichtlichen Registrierungsansturm während der Sunrise-Phase:

Gesamtzahl aller Community Trademark Anträge (Erste Sunrise-Phase): 262.375

Gesamtzahl aller registrierten Firmen in ganz Europa (Zweite Sunrise-Phase); 19 Million«

Freitag, 13. Mai 2005

.travel

ICANN hat bereits am 05.05.2005 den Vertrag mit Tralliance bezüglich der Einführung und Verwaltung der neuen generischen Top Level Domain ».travel« unterschrieben.

Und am 12.05.2005 teilte TheGlobe.com in einer Presseerklärung mit, die Tralliance Corp. gekauft zu haben.

News via ICANNWatch. Einzelheiten findet man auch auf Edward Hasbrouck's blog.

Donnerstag, 12. Mai 2005

Domain-Newsletter #259

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu (dotEU) — die Stunde Null hat geschlagen!
__Addacom — neue Börse drängt auf den Markt
__.ro — Domains out of Rosenheim
__Schmäh-Domains — Wer darf, wer will?
__olt.com — Drei-Zeichen-Domain für US$ 93.000,-
__Seattle (USA) — Premiere des Domain-Roundtable
__Slowakei — Treuhand-Service für .sk-Domains

DNL #259 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Kritik am TMG-Entwurf

Bei heise.de findet man eine erbauliche Zusammenfassung der Kritiken von Fachleuten zum Entwurf des Telemediengesetzes (als .pdf).

Es wird vor allem die Integrierung des Datenschutzes bemängelt, die nicht konsistent sei. Man spricht unter anderem auch von der eBay-Klausel, dernach »Diensteanbieter bei Verdacht auf Rechtsbrüche Kunden bespitzeln könnten«.

Mittwoch, 11. Mai 2005

fatum.de

Wie RA Noogie C. Kaufmann vom ITM via [INFOLAW-L] mitteilt, meint das LG München im Urteil vom 11.04.2005 (Az.: 27 O 16317/04), dass auch lateinische Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch angesiedelt sein können. Das ziehe aber nicht zwingend ein Freihaltebedürfnis als Gattungsbegriff nach sich, »da die deutsche Übersetzung nur Personen mit Lateinkenntnissen möglich ist, was aber nicht auf die Mehrheit der Bevölkerung zutrifft.«

Termine

Der BGH hat gestern noch eine Vorschau auf anstehende Termine veröffentlicht. Wir Domainrechtler notieren:

segnitz.de, mündliche Verhandlung am 09.06.2005
Vorinstanz war das OLG Bamberg (4 U 16/01). Ein 900 Seelen Ort klagt gegen die A. Segnitz GmbH & Co.KG. Die Entscheidung findet sich nicht im Internet.

Der BGH schreibt in seiner Mitteilung u.a.: »Die Vorinstanzen haben der auf Unterlassung und Freigabe von „segnitz.de“ abzielenden Klage stattgegeben. Mit der Revision erstrebt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage.«

hufeland.de, mündliche Verhandlung am 28.06.2005
Vorinstanz war das OLG Karlsruhe (6 U 17/02). Hier klagt eine Klinik »Hufeland«, die Zugleich Inhaberin einer Marke ist, gegen eine andere Klinik »Hufeland«. Das besondere ist die Frage nach der Priorität im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung.

Das OLG Karlsruhe meinte: »Zur Lösung von Konfliktfällen firmenrechtlichen Schutzes, die sich aus der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ergeben, ist davon auszugehen, dass den sich gegenüberstehenden Firmenbezeichnung dieselbe Priorität, nämlich der Zeitpunkt der deutschen Einheit, zukommt.«

Dienstag, 10. Mai 2005

Hard-Blog

Im Entwurf für den »Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien« heisst es auf Seite 4 für den VI. Abschnitt: Telemedien, § 54, Allgemeine Bestimmungen:
(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, und vergleichbare Telemedien haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
Das könnte erheblichen Einfluss auf die Blogosphäre haben. Denn zahlreiche Weblogs sind nunmal journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, die auch teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergeben. Im Zweifel zählen einige Weblogs zu den vergleichbaren Telemedien.

Und es dürfte einen interessanten Effekt geben: Weblogger werden teilweise aufgewertet, anerkannte Online-Journalien aber abgewertet, denn nach journalistischen Grundsätzen wird da nicht immer, wenn nicht gar immer weniger, gearbeitet.

Entwürfe

Jan K. Köcher vom ITM Münster weisst über [INFOLAW-L] auf aktuelle Gesetzesentwürfe für ein Telemediengesetz des Bundes (TMG) und einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder hin.

Die Entwürfe findet man beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, wo der iukdg (Wegweiser zu den Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzen) angesiedelt ist.

Montag, 9. Mai 2005

schmidt.de

Ebenfalls frisch online bei den Kollegen von aufrecht.de: Die Entscheidung schmidt.de, die man bisher nur als .pdf beim Kollegen Möbius bekam.

grundke.de

Lang, lang ist das nun wieder her: Am 08.04.2004 hatte das OLG Celle (Az.: 13 U 213/03) über die Domain grundke.de entschieden und für ordentlichen Wirbel gesorgt. Bei den Kollegen von aufrecht.de ist die Entscheidung nun abrufbar.

Man findet das Urteil schon seit langem auch bei jurpc.de und beim OLG Oldenburg.

Das Urteil sorgte im Sommer letzten Jahres für Aufregung: Das OLG Celle hatte der Klage eines Herrn Grundke gegen den treuhänderischen Domain-Inhaber, eine Internetagentur, stattgegeben, weil trotz treuhänderischer Verwaltung der Domain für einen berechtigten Namensträger eine Namensrechtsverletzung vorgelegen habe.

Mittlerweile ist das wohl herrschende Meinung in der Rechtsprechung, wie jüngere Entscheidungen zeigen (müller.de).

Freitag, 6. Mai 2005

Domain-Newsletter #258

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de kommt einen Tag später, was dem noch immer bundesweit verfügbaren Vatertag zu schulden ist.

Der Domain-Newsletter bietet diesmal folgende Themen:

__eurid.eu — erste .eu-Domain online!
__Statistik — Frühlingsgefühle bei .at und .us
__surname.biz — neue Nachnamen-TLDs gestartet
__Wechsel — GoDaddy stürzt NSI vom Thron
__Domain-Parking — Das Risiko parkt mit
__designs.com — viel Geschmack für US$ 50.000,-
__Sedo.de — Domain-Management-Tool verbessert
__IHK Hanau — Recht und Sicherheit im Internet

DNL #258 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

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