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Dienstag, 31. Mai 2005

eMail-Werbung

Eine Weitere bei jurPC.de veröffentlichte Entscheidung des AG Nienburg (Urteil vom 14.04.2004, Az.: 6 C 735/03 (II) betrifft das Thema eMail-Werbung. Der Leitsatz der jurPC-Redaktion lautet:
Die für einen Anspruch auf Unterlassung weiterer E-Mail-Werbung erforderliche Wiederholungsgefahr ist nicht gegeben, wenn zunächst E-Mail-Werbung über einen Zeitraum von 6 Wochen unbeanstandet bleibt, danach eine anwaltliche Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an den Mailabsender ergeht und daraufhin unverzüglich die weitere Versendung von Werbe-E-Mails unterbleibt.

müller.de

Die Entscheidung des LG Hamburg zur Domain müller.de findet sich jetzt auch bei jurPC.de zum herunterladen als Faksimile.

Montag, 30. Mai 2005

.net Final Report

ICANN hat vergangenen Freitag den finalen Bericht der Telecordia zur Evaluierung der kommenden .net-Verwaltung vorgelegt.

Es hat sich nichts geändert: Favorit ist weiterhin VeriSign. DENIC hat nichts zu melden. Schon der Blick auf die letzte Seite des 58-seitigen Berichts macht deutlich, dass Telecordia ein Problem mit DENIC hat: Während VeriSign zugute gehalten wird, dass man dort Erfahrung mit Registrierungsservices für viel mehr Domains als die Anzahl der .net Domains hat; kein Wort über die knapp 9 Mio. .de-Domains bei DENIC, sondern lediglich Bedenken wegen der Verwaltungssoftware (SRS: shared registration system). Wobei es zu VeriSign noch heisst, es sei eigentlich unklar, ob Unterschiede über die Software überhaupt relevant sind, jedenfalls was die – nichtsdestotrotz – VeriSign zugute gehaltenen Daten betrifft:
+ VeriSign proposed the most stringent SRS availability numbers of any of the vendors as well as the best SRS processing times. However, it is unclear whether the differences are truly significant.

Freitag, 27. Mai 2005

Dienstvertrag

Der BGH vertritt die Ansicht, der Access-Providervertrag ist ein Dienstvertrag, so in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 23.03.2005, Az. III ZR 338/04).

Info via haerting.de.

Donnerstag, 26. Mai 2005

schmidt.de 2. Instanz

Der Kollege Ralf Möbius meldet: Die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH hat mit Datum vom 24.05.2005 am Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22.04.2005 (Az.: 9 O 117/04) eingelegt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 13 U 117/05.

GoDaddy Radio

Nach dem GoDaddy sich jetzt »the No. 1 registrar of domain names worldwide« nennen darf, eroffnet das Unternehmen ein neue Geschäftsfeld: Domain-Radio.

Themen der letzten Sendung waren u. a.:
The Blog Revolution
Connectivity is Everywhere -- no pun intended!
'Strange Domains' & 'Best of the Blog!'
Die Sendungen werden Mittwochs Live online ausgestrahlt, können aber auch per podcast (gut 16 MB, 1 Std. Domain-Talk) und sogar via Radio gehört werden.

Info via ICANNblog

[update]
Man kann sich den Mist natürlich auch ersparen und nicht herunterladen und nicht anhören.

Domain-Newsletter #261

Der aktuelle Domain-Newsletter von domain-recht.de ist da und bietet diesmal folgende Themen:

__.eu Sunrise Period — Noch viele Fragen offen!
__Domain-Rangliste — .de baut Vorsprung aus
__Commerzbank — Warnung vor Phishing-Mail
__aladon.de — Markenrecht und Suchmaschinen
__Österreich — Wirbel um neues Mediengesetz
__eol.com — 3-Zeichen-Domains gefragt wie nie
__Markenrecht — Seminar der IHK Giessen-Friedberg

DNL #261 findet sich im Archiv. Leser, die den Domain-Newsletter nicht abonniert haben können den aktuelle Domain-Newsletter im Archiv abrufen.

Im Archiv des Newsletters findet man auch frühere Ausgaben mit vielen lesenswerten und nach wie vor aktuellen Artikeln.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Mittwoch, 25. Mai 2005

Domainregistrierung

Eine weitere Entscheidung bei jurpc.de stammt vom LG Görlitz (Urteil vom 31.08.2004, Az.: 1 O 127/03). Da geht es um Schadensersatzansprüche gegen einen Provider, der eine Domain nicht schnell genug registriert hat:
1. Wird ein Provider mit der Einrichtung und Registrierung einer Domain beauftragt und sagt der Provider zu, dass der Account in der Regel innerhalb eines Arbeitstages freigeschaltet wird, kann dies ein Durchschnittskunde nur so auffassen, dass ihm zu diesem Zeitpunkt die gewünschte Domain auch zur Verfügung steht. Wird die Domain durch eine verzögerte Bearbeitung des Providers zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu.

2. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst auch diejenigen Kosten, die für den Rückerwerb der gewünschten Domain erforderlich sind.

günstiger.de

Bei jurpc.de liegt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Beschluss vom 25.04.2005, Az.: 5 U 117/04) zur Domain günstiger.de vor. Die Leitsätze der Redaktion:
1. Es ist Inhalt der aus dem vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnis resultierenden rechtlichen Verpflichtung des Internet-Providers, einen vor dem 1.3.2004 gestellten Registrierungsantrag auf die Umlaut-Domain "günstiger.de" am 1.3.2004 an die Denic zu übermitteln und etwaige weitere Anträge auf die Domain "günstiger.de" nicht zu bevorzugen.

2. Ob ein Markeninhaber allein durch Versendung von Warnschreiben Prüfungspflichten des Betreibers eines Name-Servers einseitig begründen kann, erscheint sehr zweifelhaft. Selbst wenn dies bejaht würde, wären derartige Prüfungspflichten auf offenkundige Rechtsverletzungen begrenzt.
Ganz nachvollziehen kann ich Ziffer 1 nicht. Nach Lektüre des Urteils weiss ich dann mehr.

[update]
Ziffer 1 meint eigentlich: Ein Registrierungsauftrag verpflichtet den Registrar die gewünschte Domain zu registreren. Das wussten wir aber bereits vorher.

Im Falle günstiger.de verpflichtete sich der Registrar, im Rahmen der Einführungsrunde deutscher Umlautdomains, keine anderen Vorbestellungen für die Domain günstiger.de an- und vorzunehmen.

Dienstag, 24. Mai 2005

Der Runde Tisch

In dieser Woche startet zum ersten Mal der Domain Roundtable, eine von privater Seite eingerichtete Konferenz für alle Dienstleister und Unternehmungen im Bereich des Internet und der Domains und auch für Domaininhaber. Mit dabei sind auch Damen und Herren von ICANN.

Der Domain Roundtable tagt vom 25.05. bis zum 27.05.2005 in Seattle. Bret Fausett sieht Hoffnung für die At Large Community, denn viele Domaininhaber sind auf das Treffen abonniert.

Montag, 23. Mai 2005

fatum.de II

Bei den Kollegen von aufrecht.de ist das Urteil des LG München (vom 11. April 2005, Az.: 27 O 16317/04) zur Domain fatum.de nun online.

Ein wenig schneller war übrigens der Kollege Hagen Hild auf kanzlei.biz.

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