affiliate-Entscheidung
Kollege RA Elmar Kloss hat mir den Link zur Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 06.10.2005, Az: 31 O 8/05) hereingereicht, die sich mit der Haftung für Affiliates beschäftigte, und stellt nicht zu unrecht fest:
Die verschuldens- (also auch Kenntnis-) unabhängige Haftung des Geschäftsherrn für seine Werbepartner ist nun einmal in §§ 8 Abs. 2 UWG, 15 Abs. 7 MarkenG eindeutig geregelt. […] Mit der allgemeinen oder auch speziell telekommunikationsrechtlichen Störerhaftung hat das einfach gar nichts zu tun.
dading - 15. Nov, 10:04
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