heise-links
In der aktuellen Ausgabe des Jusletters von weblaw.ch findet sich ein Artikel von Pro. Dr. Th. Hoeren zur Entscheidung des OLG München (Urteil vom 28. Juli 2005, Az.: 29 U 2887/05) über die »illegalen Hyperlinks« bei heise.de auf urheberrechtswidrige Kopier-Software.
Hoeren sieht die Bundesverfassungsbeschwerde als richtig an, denn die Münchener Entscheidung enthalte einige Mängel, auch verfassungsrechtlicher Art. Das fange mit dem Widerspruch an, dass das Gericht heise.de zu Gute hält, dass man sich von dem Angebot distanziere und auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung hingewiesen habe, aber gleichwohl
Hoeren sieht die Bundesverfassungsbeschwerde als richtig an, denn die Münchener Entscheidung enthalte einige Mängel, auch verfassungsrechtlicher Art. Das fange mit dem Widerspruch an, dass das Gericht heise.de zu Gute hält, dass man sich von dem Angebot distanziere und auf die Rechtswidrigkeit der Nutzung hingewiesen habe, aber gleichwohl
durch das blosse Setzen des Links auf Any DVD die entsprechende Herstellerfirma «adäquat-kausal unterstützt» zu haben.Alles weitere wie immer nur für registrierte Leser.
dading - 14. Nov, 16:20
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