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Mittwoch, 22. Februar 2006

Google AdWords II

Wieder ein Urteil zu Google AdWords, und wieder bei den Kollegen von Aufrecht.de, diesmal vom OLG Dresden (Urteil vom 30.08.2005, Az.: 14 U 498/05), das im Falle von Wort-/Bildmarken keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords sieht:
Bei der Verwendung von "Plakat 24-Stunden-Lieferung" als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke "Plakat 24" vor. Die Wortbestandteile "Plakat" und "24" der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft.
Verallgemeinern lässt sich aufgrund dieser Aussage nichts. Eine Einzelfallentscheidung bleibt eine Einzelfallentscheidung.

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