Hasso fass!
Bei der Nachlese meiner eMails der letzten beiden Wochen ist mir eine Entscheidung des OGH (Oberster Gerichtshof Österreich, Az. 4 Ob 131/05a) aufgefallen.
Der OGH meint, die catch-all-Funktion, die Domainprovider anbieten, damit tatsächlich nicht vorhandene, aber vom Internetnutzer im Browser eingegebene Subdomains auf die eigentliche Domain führen, sei wettbewerbswidrig. So verstehe ich jedenfalls, was Die Presse schreibt:
Eine Entscheidung Deutscher Gerichte zu diesem Problem ist mir bisher nicht bekannt. Rechtsstreite beziehen sich in diesen Fällen üblicherweise auf Markenrechtsverletzungen, die sich aufgrund der Eingabe eines Markennahmens als Thirdlevel-Domain ergeben (etwa: marke.domain.de). Die Rechtsverletzung geht dann aber m. E. nicht vom Domaininhaber oder-provider aus, sondern von demjenigen, der das Kennzeichen (Marke) in die Adresszeile seines Browsers tippt.
Der OGH meint, die catch-all-Funktion, die Domainprovider anbieten, damit tatsächlich nicht vorhandene, aber vom Internetnutzer im Browser eingegebene Subdomains auf die eigentliche Domain führen, sei wettbewerbswidrig. So verstehe ich jedenfalls, was Die Presse schreibt:
Diese "Catch-all"-Funktion geht für den OGH zu weit: Sie bewirkt, ähnlich dem Abfangen von Kunden vor Geschäftslokalen, eine sittenwidrige Kanalisierung von Kundenströmen (4 Ob 131/05a).Das Urteil liegt mir noch nicht vor, aber die Ansicht des OGH ist mehr als bedenklich.
Eine Entscheidung Deutscher Gerichte zu diesem Problem ist mir bisher nicht bekannt. Rechtsstreite beziehen sich in diesen Fällen üblicherweise auf Markenrechtsverletzungen, die sich aufgrund der Eingabe eines Markennahmens als Thirdlevel-Domain ergeben (etwa: marke.domain.de). Die Rechtsverletzung geht dann aber m. E. nicht vom Domaininhaber oder-provider aus, sondern von demjenigen, der das Kennzeichen (Marke) in die Adresszeile seines Browsers tippt.
dading - 5. Sep, 17:08
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