vaterschaftstest.ag
Es ist soweit. Die Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 02.06.2004, Az.: 5 U 162/03) über die Domain tipp.ag, bei der das Gericht die Ansicht vertrat, .ag-Domains dürften ausschließlich von gleichnamigen Aktiengesellschaften registriert werden, zieht ihre Kreise. Aktuell trifft es den Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag.
Vor dem LG Hamburg muss sich Oliver Penzel, der Inhaber der streitbefangenen Domain, aber keine AG ist, der umstritten Ansicht des OLG Hamburg zu .ag-Domains stellen. Die Aussichten stehen schlecht; auch wenn auf der Internetseite keine irreführenden Angaben ersichtlich sind, die auf eine Aktiengesellschaft als Betreiber schließen ließen.
Der BGH überprüft zur Zeit die Entscheidung des OLG Hamburg, die Revision gegen das Urteil vom Juni 2004 nicht zuzulassen. Voraussichtlich Ende Januar wird man vom BGH hören, wie er die Sache sieht. Die Resonanz unter den Kommentatoren des Urteils ist einhellig: Das OLG-Urteil ist im Hinblick auf die Beschränkung der .ag auf Aktiengesellschaften falsch.
Informationen zur tipp.ag-Entscheidung findet man beispielsweise bei domain-recht.de.
Vor dem LG Hamburg muss sich Oliver Penzel, der Inhaber der streitbefangenen Domain, aber keine AG ist, der umstritten Ansicht des OLG Hamburg zu .ag-Domains stellen. Die Aussichten stehen schlecht; auch wenn auf der Internetseite keine irreführenden Angaben ersichtlich sind, die auf eine Aktiengesellschaft als Betreiber schließen ließen.
Der BGH überprüft zur Zeit die Entscheidung des OLG Hamburg, die Revision gegen das Urteil vom Juni 2004 nicht zuzulassen. Voraussichtlich Ende Januar wird man vom BGH hören, wie er die Sache sieht. Die Resonanz unter den Kommentatoren des Urteils ist einhellig: Das OLG-Urteil ist im Hinblick auf die Beschränkung der .ag auf Aktiengesellschaften falsch.
Informationen zur tipp.ag-Entscheidung findet man beispielsweise bei domain-recht.de.
dading - 19. Jan, 14:13
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