Steuern
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16.11.2004, Az.: 2 K 1431/03) hat sich zu der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen bei Domains geäußert. Domains bleiben danach ein nichtabschreibbares Wirtschaftsgut.
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dading - 10. Jan, 09:43
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