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Dienstag, 24. Oktober 2006

BGH über Meta-Tags

Bei den Kollegen von aufrecht.de findet man ein Urteil des BGH (vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03) über Meta-Tags:
leitsätzliches:

Das Verwenden fremder Kennzeichen und Marken im eigenen Quelltext, insbesondere innerhalb der Metatags, stellt einen Markenrechtsverstoß dar.

Für eine markenmäßige Verwendung bedarf es hierbei keiner unmittelbaren visuellen Wahrnehmbarkeit. In diesem Zusammenhang genügt es vielmehr, wenn sich der Internetuser der technischen Einrichtung der Suchmaschine bedient und diese den im html-Code versteckten Bereich bei seiner Suche mit einbezieht.

Im Ergebnis ist hierbei ausschlaggebend, dass mit Hilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens der Suchmaschine beeinflusst wird und der Nutzer so auf die Website des Unberechtigten geleitet wird, der das Suchwort aktiv dazu benutzt, um auf sein Angebot hinzuweisen.

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/2846475/modTrackback

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