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Donnerstag, 26. Januar 2006

familienname.eu

Und weiter geht's mit dotEU-Themen:

Auf Markenbusiness.com findet sich ein schöner Artikel zum Thema, welche Anforderungen an den Nachweis bei der Anmeldung eines Familiennamens als .eu-Domain zur Sunrise Phase 2 (Beginn am 07.02.2006) zu erbringen sind.

Vielen Dank für die Bestätigung meiner bisherigen Erkenntnisse, denn:
Nichts genaues weiss man nicht!

Was EURid und PwC da machen ist peinlich. Vor einigen Wochen Monaten hieß es, PwC werde dazu Stellung nehmen. Bisher ist auch weiter nichts geschehen.

Darum gilt für Interessenten, die Ihren Famileinnamen als älteres Recht in der Sunrise 2 für eine .eu-Domain zur Anmeldung bringen wollen:
Sie müssen sich also überlegen, ob Ihnen die besseren Chancen einer Zuteilung der Domain die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period wert sind.
(Zitat von der Firma Knipp.)

Trackback URL:
https://domecht.twoday.net/stories/1470108/modTrackback

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Domains, Domain-Recht, Internet.

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