LOTTO
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes teilte soeben noch mit:
Das nähere dann bitte dort weiterlesen.
Soweit die Presseabteilung zum Beschluss vom 19.01.2006, Az. I ZB 11/04.„LOTTO“ ist keine Marke für Lotterieglücksspiele
Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke „LOTTO“
Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Marke „LOTTO“ für die meisten Waren und Leistungen, für die der Schutz beansprucht worden ist, gelöscht werden muss.
Das nähere dann bitte dort weiterlesen.
dading - 19. Jan, 18:23
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